Mitglied inaktiv
Hallo,ich hätte auch eine sehr ernste und komplizierte Frage. Ich bin (war) mit einer Frau zusammen,die verheiratet ist.Sie wurde Schwanger weil wir uns das Kind wünschten.Sie kann aber nicht genau sagen von wem das Kind nun ist? Ich bin mir aber sicher,es ist von mir.Nun ist sie immer noch bei ihrem Mann und will da wohl auch bleiben,weil sie sich nicht trennen will.Falls sie jetzt auch keinen Vaterschaftstest mehr machen möchte,hab ich denn da rechtlich eine möglichkeit diesen machen lassen zu können bzw. das sie diesen machen muss wenn ich dies will?? Und falls ich der Vater von dem Kind bin,habe ich da auch das recht es zu sehen oder alle 14 Tage zu mir zu nehmen wie das auch schon bei meinen Kindern aus erster Ehe der Fall ist?? Würde gerne wissen ob ich den überhaupt Rechte habe wenn ich der Vater eines Kindes bin,die Mutter aber mit einem anderen verheiratet ist??? Habe diese Frage auch schon der Rechtsanwältin hier gestellt,aber nur einen Satz als Antwort bekommen ,das dies wohl einen Gerichtlichen Vaterschaftstest zur Folge hat?? Wer hat vielleicht selbst schon diese Erfahrung gemacht und kann mir hier sagen was ich für möglichkeiten habe?! Vielen,vielen Dank :-) P.S. Freue mich über jede Antwort die mir helfen kann!
du kannst dich mit dem JA mal aussprechen, daß du vermutest der Vater zu sein. Sie wird dann angeschrieben werden und das JA wird dann eine Vaterschaftstest gerichtl. von ihr erzwingen. Allerdings ist es ja so, daß wenn ein Kind in einer Ehe geborgen wird, automatisch der Ehemann auch der Vater ist! Dagegen musst du vorgehen womöglich auch mit Hilfe einer Anwältin. Probier aber vorher mal das Jugendamt(JA) annika
Hallo Hey du lebst ja noch! wieso schreibst du denn keine email mehr? ich hab dir schon paar mal geschrieben? melde dich doch mal wieder ich antworte dir dann per email auf deine Frage hier hab sie glaube nicht mehr, also deine emailaddy Lg sassy
unbedingt einen gerichtlichen test machen! da ein privater vor gericht nicht zählt!
wenn sie nicht freiwillig einen macht, kannst du gerichtlich verlangen das einer gemacht wird, geht aber soweit ich weiss auf deine kosten... solltest du der vater sein, wird es bestimmt noch mehr gerichtzeugs geben, denn diese frau wird nich so ohne weiteres einwilligen dich als vater zu akteptieren... als verheiratete frau wird automatisch ihr ehemann als vater anerkannt... aber als leiblichen vater hast du anspruch auf das kind, also besuchsrecht... aber wie gesagt,erst muss mal von dir die vaterschaft anerkannt werden, und da muss mindestes einen vaterschaftstest voran gehn... aber diese frau wird da nicht so einfach mitspielen.. mit all den sachen würde ja eure affäre ans licht kommen, und darüber wäre der ehemann bestimmt nicht erfreut, oder weiss ers? eine sauerei, soviel zu "wunschkind"... naja, geht vom thema ab... wünsche dir jedenfalls ganz viel glück dass das kleine von dir ist, und du es auch aufwachsen sehn darfst...!
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