Mitglied inaktiv
Hallo, meine 8 Jahre alte Ehe scheitert gerade ganz gewaltig. Ich sehe nur noch wenige Chancen, da mein Mann nicht bereit ist eine Partnertherapie zu machen oder sich sonst wo Hilfe zu holen. Ich würde gerne wissen, wie eine Trennung organisatorisch abläuft. Wohnung suchen, klar. Wie sind mein Sohn und ich finanziell abgesichert ? Muss da schon jetzt ein Unterhalt festgesetzt werden? Ich bin halbtags berufstätig und verdiene so 600 € Netto, mein Mann ca. 2400€. Kann er mich zwingen, ganztags zu arbeiten? Wann müssen wir die Scheidung einreichen ? Habe ich Anspruch auf Wohnungsgeld (Sozialamt)? Kann ich von meinem Mann erwarten, dass er mir bei notwendigen Anschaffungen (Waschmaschine, Wohnungskaution) unter die Arme greift? Was muss ich sonst noch so organisieren? Wo kann ich mich beraten lassen, oder brauche ich sofort einen Anwalt ? Ich möchte die Trennung so einvernehmlich und friedlich wie möglich durchziehen, allein schon wegen unserem Kind (6). Liebe Grüße, eine hilflose Ann
Hallo, das Beste wird sein, Du wendest Dich an einen Anwalt. Den wirst Du früher oder später sowieso brauchen, also kann man das auch jetzt schon machen ;-). Das Erstgespräch ist meistens nicht so teuer. Der Anwalt kann für Dich Prozesskostenhilfe beantragen, dann zahlst Du gar nix. Es kann allerdings sein, daß Dein Mann zu viel verdient für PKH, dann muß er Dir den Anwalt aber im Endeffekt zahlen. Auch darüber kann Dein Anwalt Dir Auskunft geben. Das Allerwichtigste war für mich, das finanzielle zu trennen. Wir hatten ein gemeinsames Konto. Wenn das bei Euch auch so ist, richte Dir zügig ein eigenes Konto ein und laß Dein Gehalt und das Kindergeld darauf überweisen. Vor der Scheidung steht Dir Trennungsunterhalt zu. Dein Mann kann Dich nach derzeitigem Recht nicht zwingen, ganztags zu arbeiten. Je nach Bundesland und Richter ist das erst der Fall, wenn das jüngste Kind zwischen 8 und 12 Jahren alt ist. Über den Unterhalt hinaus ist Dein Mann nicht verpflichtet, Dir bei der Anschaffung von Möbeln oder so zu helfen. Wenn Ihr gemeinsame Ersparnisse habt, steht Dir die Hälfte zu, davon müßtest Du das im Zweifel zahlen. Wenn die Geräte und Möbel allerdings Euch beiden gehören, dann lautet die allgemeine Rechtsprechung so, daß Du die Waschmaschine und ähnliches mitnehmen darfst, weil Du mit Kind es mehr brauchst. Aber geh zum Anwalt. Der wird Dich beraten. Spätestens zur Scheidung brauchts Du ihn eh. Ach ja, die Scheidung kann erst ein Jahr nach der Trennung eingeleitet werden. Zunächst steht also die Trennung an. Gruß, Elisabeth.
Hallo, ich versuche Dir ein wenig zu antworten. Also der Mann muss Dir nicht unbedingt bei Anschaffungen unter die Arme greifen, aber Waschmaschine, Kinderzimmer etc stehen Dir als Frau zu, da Du das Kind hast. Ob es da aber irgendein Gesetz gibt, kann ich Dir nicht so genau sagen. Er kann Dich nicht unbedingt zum Arbeiten zwingen, aber das Unterhalt was er für Dich (nicht für Euren Sohn) zahlen muss richtet sich auch ein bisschen nach dem Alter Eures Kindes, also mit einem 6 jährigen Kind bist Du mit einer viertel Stelle beruffähig. Aber das kann Dir auch alles ein Anwalt sagen. Also Du solltest Dich bei einem Anwalt informieren, der übrigens Rechtsmittelbeihilfe beantragt und Du somit für den Anwalt nix zahlen musst und die Scheidung auch nicht! Hm....was noch? Ob Dir Sozialhilfe zusteht? Ich denke nicht, bevor das Sozialamt in Kraft tritt, tritt es an Deinen Mann, der muss Dir soviel Unterhalt zahlen, das Du mit Deinem Sohn leben kannst, dafür gibt es auch eine Richtlinie.
Hallo Nadine, wo finde ich denn diese Richtlinie? Kannst du mir ein paar Stichworte für google oder einen Link geben ? Liebe Grüße, Ann
Oh gute Frage, müsste mal selber googeln, wenn ich was hab, schreib ich´s hier rein, aber bitte Geduld, grins.
mal nach MINDESTBEHALT. Vielleicht findest ja was, ich stöber auch mal nach was konkretem was Dir helfen könnte!
Schau mal hier nach http://www.treffpunkteltern.de/famr.php oder bei google unter familienrecht/Scheidung oder du hast jemanden der ein BGB hat... da steht alles über familienrecht und scheidung sowie unterhalt drin. lg
Wohnung, ja, arbeiten mußt du halbtags, deinem mann muß der Mindestbedarf in jedem fall bleiben( das sind so um die 900.-) die Steuerklasse muß dann beim Jahreswechsel geändert werden, die Scheidung kann man frühsetns nach 1 Jahr einreichen. Je nach der Höhe des Unterhaltes für dich und das Kind richtet sich, ob du Prozesskosten und beratungshilfe bekommst, ebenso Wohngeld, Soz.hilfe etc. Ich empfehle jetzt schon unauffällig die Gehaltsnachweise deines gatten zu kopieren... noch was, stell dich vorsichtshalber auf jahrelangen krieg ein..nur so, bei Trennung kennen viele Männer nicht mal mehr die eigenen Kinder!!!
ich nehme an, du hast jetzt die 5, nach der trennung wirst du die 2 haben, da werden dann aus 600 euren schnell 800....nur so nebenbei. wann man das ändern kann, weiß ich nicht mehr, aber selbst wenn es im januar 2008 ist, soooo lange ist das nicht mehr hin *örks*
Wurde doch abgeschafft. Sie wird dann die 1 bekommen!
klar gibt es die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende noch! gruß, sophieno
natürlich gibt es die 2 noch, aber nur für echte alleinerziehende!!!
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