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schwerbehinderte Freundin sucht Scheidungsanwalt München

schwerbehinderte Freundin sucht Scheidungsanwalt München

Laufente123

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Hat jemand einen Tipp? Sollte Geduld habe (Sprachstörung aufgrund Schlaganfall) Sollte Sonderrechte Schwerbehinderung kennen Sollte München per Rolli erreichbar sein (Aufzug, wenig Treppenstufen) Sollte kurzfristig Zeit haben (Mann hat eine einvernehmliche Scheidung seit 01/2021 "in Auftrag" gegeben). Freundin weiß nicht, was sie alles bereits unterschrieben hat, aber Scheidung ist noch nicht durch, da noch die Unterlagen zum Versorgungsausgleich fehlen. Sie kann kaum sinnentnehmend lesen (nur kurze Dinge), kaum schreiben (nur einzeln Wörter, Unterschrift), unter Anstrengung undeutlich sprechen und unterschreibt unter Druck fast alles wenn sie mit der Situation allein ist, z.B. auf Verkauf der Wohnung und Aufteilung der Einnahmen mit Kommentar, dass sie keine weiteren Ansprüche an den Noch Mann hat. Er hat sie bereits in eine andere Wohnung umgezogen (sorry, genauso war es) Wie ist das denn bei einer "einvernehmlichen Scheidung? Am Ende muss meine Freundin irgendwo hinfahren (Gericht? Rechtsanwalt?) und die Scheidungspapiere unterschreiben? Hat jemand ein paar Stichworte auf was man bei Scheidung einer Schwerbehinderten achten muss? Bitte keine liebgemeinten Tipps, sondern echte Erfahrung/Wissen/schon mal gehört. Nein, ein Betreuer kümmert sich nicht um Scheidung und alle Beratungsstellen raten von gerichtlicher Betreuung ab, wenn es irgendwen anderes gibt,. Diese bestellten Betreuer können nur wenig Arbeitszeit investieren. Ein paar Tipps/Hinweise zu den Kosten? Sie hat eine Rechtschutz. Wir werden fragen ob zumindest eine Erstberatung inkludiert ist. Die Police ist beim Umzug verloren gegangen. Sie weiß nicht, ob sie mit Vermögen oder Schulden in die Ehe gestartet ist oder mit Null (Schlaganfall in der Hälfte der Ehe, viel Erinnerung weg). Sie weiß nicht, ob er mit Vermögen oder Schulden in die Ehe gestartet ist. Die alten Konten wurden aufgelöst. Sie hat von ihm vor ca. 1,5 Jahren ein neues Konto eingerichtet bekommen. Hat hier jemand Tipps? Die alten Banken sind teils bekannt. Also, alles in allem eine verworrene Situation. Und meine Einschätzung: ziemlich chancenlos. ABER sie will einen Anwalt, weil sich sich hilflos/ausgeliefert fühlt und das Gefühlt hat, dass die Sache nicht ordentlich läuft. Mit RA hätte sie ein besseres Gefühl. Und ihm einmal Paroli geboten. Ich vermute, die ganze Sache beschränkt sich auf eine Erstberatung. Danke Laufente


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Offensichtlich ist ihr Mann bevollmächtigt (sonst hätte er ihr kein Konto einrichten können). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er sogar vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt wurde. Als eine Lösung hier sehe ich eine RAin, die auch Berufsbetreuungen macht. Die gibt es nicht selten, aber es trifft zu, dass diese meist nur die Übernahme von Standardfällen machen, die kaum großen Aufwand erfordern. Es gibt aber engagierte Einzelfälle. Ich würde bei den örtlichen Frauenberatungsstellen (die sich mit der Trennungsberatung beschäftigen) erkundigen, ob sie eine oder mehrere RAinnen empfehlen können, die Berufs- oder gesetzliche Betreuungen macht. Darunter könnte eine passende Idealistin sein, die aufdröselt, wer wann was gemacht hat und was noch zurück genommen werden kann. Alles Gute, da muss ich echt schlucken.


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von Pamo

o.T.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Frag doch mal bei Frau Bader nach, ob sie weiß, an welche Stellen man sich in so einem Fall am besten wendet. Eventuell auch bei Behindertenverbänden/- Beauftragten nach Empfehlungen erkundigen.


reblaus

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

https://www.autismus.de/fileadmin/RECHT_UND_GESELLSCHAFT/RA_EmpfehlungslisteApril2017.pdf Da sind zwei in München https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-muenchen-schwerbehindertenrecht/ Da sind 3. Ruft doch einfach mal an und fragt kurznach.


MoneSi

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Einvernehmliche Scheidung bedeutet grds. nur, dass Beide die Scheidung wünschen und auch die Folgesachen nicht streitig gerichtlich geklärt werden müssen. Die Scheidung von Menschen mit Schwerbehinderung läuft nicht so anders als bei Menschen ohne Behinderung. Und Menschen mit Behinderung sind nicht so selten, als dass ein gewöhnlicher Anwalt dies nicht beherrscht; Sicherheit vermitteln und zusichern ist sein Job, Geduld braucht es weniger. Zugewinnausgleich und Unterhalt müssen auf jeden Fall geklärt werden. Einige Rechtsschutzversicherungen haben Abkommen mit Anwälten, da lohnt sich ein Anruf bei der Rechtsschutzversicherung, man bekommt dann Rechtsanwaltsvorschläge (google mal APRAXA, da sind die entsprechenden Rechtsschutzversicherungen aufgelistet, falls betroffen). Es kann unabhängig davon Verfahrenskostenhilfe über den Anwalt für das Scheidungsverfahren beantragen werden. Zum Verfahrensstand ist zu sagen, dass vom Gericht erst, nachdem die Vordrucke zum Versorgungsausgleich ausgefüllt sind (klingt hier nicht so, als sei das geschehen, hier „droht“ Anhörung wegen fehlender Mitwirkung) und dem Familiengericht alle Unterlagen zum Versorgungsausgleich vorliegen, Scheidungstermin bestimmt wird. Für einen Anwalt ist das „täglich Brot“. Wenn dort mangelnder Einsatz bemerkt wird, sollte man wechseln. Erstberatung ist in der Höhe auf 190,00 EUR beschränkt, Beratungshilfe zudem möglich, das Risiko also kalkulierbar. Alte Kontoauszüge kann man bei der Bank bestellen, kostet aber extra. Ich habe das Gefühl, ich überfordere Euch mit meinen Ratschlägen/Ausführungen; ihr bzw. deine Freundin braucht einfach einen Anwalt.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Ich würde zu einem ganz "normalen" Fachanwalt (m/w/d) für Familienrecht. Da würde ich davon ausgehen, dass diese(r) weiß, an welcher Stelle im Trennungs-/Scheidungsfall eine Schwerbehinderung eine Rolle spielt. Ich vermute mal, dass es nichts schaden könnte, einen festgestellten Grad der Behinderung von 50 oder mehr zu haben.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Kein "ganz normaler Anwalt" wird sich mit einer Frau stundenlang zusammen setzen, die nicht weiß welche Unterlagen sie unterschrieben hat bzw das, was sie weiß, kaum verbalisieren kann.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Aber die Frau sollte doch trotzdem im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein, gerade wenn sie leicht über den Tisch gezogen werden kann. Und der richtige Ansprechpartner ist da halt ein Fachanwalt für Familienrecht. Der weiß vielleicht auch, wer beim Ordnen und Auffinden der Informationen und Unterlagen etc. behilflich sein kann.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Jemand, der Betreuungssachen macht, "kann" ja wiederum nicht unbedingt Scheidung ...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Deswegen: Fachanwalt, der Erfahrung mit Betreuung und Trennung hat.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Wenn man da jemanden findet, der beides als Schwerpunkt macht und Kapazitäten frei hat, wäre das natürlich optimal. Aber notfalls kann der Scheidungsanwalt da bestimmt auch jemand vermitteln/empfehlen. Dass der Anwalt bedonders versiert in Schwerbehindertenrecht sein muss, denke ich jedenfalls nicht. Darunter versteht man ja gemeinhin so etwas wie Grad der Behinderung, Teilhabe, Gleichstellung etc., also Sozialrecht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Nein, er muss nix im Bereich SBH können. Aber er muss Zeit und Lust haben, mit einer Frau zu kommunizieren, die sich kaum ausdrücken kann.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Jein, finde ich. In gewisser Weise natürlich schon. Es wäre aber wahrscheinlich trotzdem wichtig und förderlich, wenn sie ein "Sprachrohr" hätte, also jemand, der/die manches schon im Vorfeld mit ihr klärt und aus ihr rausbringt und der/die am Termin dabei ist und für sie spricht und versteht. Sonst wird es extrem mühsam. Kenne ich aus eigener Erfahrung ...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Ich glaube, wir schreiben gerade aneinander vorbei. Ich glaube, dass sie dringend anwaltliche Unterstützung braucht. Alles andere wäre ja irre. Aber ich fürchte nur, dass sich niemand finden wird.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Wenn der Anwalt halt einen Ansprechpartner hat, mit dem die Kommunikation läuft.


Laufente123

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Wir sind schon einen Schritt weiter. Yeah! Über eine behinderte Bekannte und Juristin, die in der Behindertenberatung tätig ist und die auch meine Freundin kennt haben wir einen Kontakt zu einer Anwältin bekommen, die Familienrecht kann und selbst behinderte Familienmitglieder hat. Sprachrohr bzw. unterstützende Kommunikation übernehmen Sohn der Freundin (er hat auch Vollmachten) und ich. Zudem geht es nicht nur ums Sprechen, sondern auch ums Mitschreiben, Unterlagen kopieren/scannen. Und dass meine Freundin jemanden hat, der den Überblick hat, den sie immer wieder fragen kann. manchen Dinge müssen sich setzen. Wenn jemand so gar nicht mehr schreiben kann und sich alles merken muss.... ich könnte das nicht. Ich schreib mir so viel auf. Und ja, optimal wäre Betreuungsrecht + Familienrecht, aber die Kombi ist selten. ich habe keinen gefunden. Mein Mann schüttelt schon wieder den Kopf, was ich mir so alles antue. Sie ist keine alte Freundin, ich kenne sie erst seit 2 Jahren. Aber wenn ich solche Probleme sehe kann ich denjenigen doch nicht sich selbst überlassen... Vielleicht bekomme ich ein paar Punkte für mein Karma ;-) Und ich lerne sehr viel von ihr. Wie man mit schwerster Behinderung, wissend wie das Leben früher war, trotzdem noch fröhlich durchs Leben geht und das Beste daraus macht! Danke für Eure Mithilfe! LG Laufente


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Alles Gute der Freundin (und Dir natürlich auch)!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Laufente123

Ich finde das ganz wunderbar, dass du ihr hilfst. Ich habe (beruflich bedingt) einige Fälle gesehen, bei denen niemand zum Helfen da war. Da scheitern selbst die kleinsten Dinge - man kann sich das von außen gar nicht vorstellen wie erbärmlich das Leben dadurch wird. Deine Freundin wird jetzt zumindest mit erhobenem Kopf und dem Gefühl der Aktivität durch die Scheidung gehen können - anstelle völliger Hilflosigkeit.