Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, wie ihr bereits mitbekommen habt, plane ich ja gerne schon mal alles im vorraus ;-) Mein Partner, (meine Tochter) und ich wollen zusammenziehen. Noch habe ich eine befristete Teilzeitbeschäftigung - bis Ende April. Weiß jemand, wie das läuft wenn ich ALG I und später etv. ALG II (was ich nicht hoffe) beziehe, wie das Einkommen meines Freundes berücksichtigt wird?? Das es berücksichtigt wird, ist mir klar, aber wo liegt die Bemessungsgrenze?? Nach allen Abzügen bekommt er ca. 1400 Netto abzgl. noch Unterhalt an seine Tochter von 254 EUR. Allerdings wird ab nächsten Monat bei ihm mit Steuerklasse I gerechnet, da er in Scheidung lebt und seine Noch-Frau bereits ausgezogen ist. Von daher, weiß momentan nicht genau wie dann sein Verdienst aussieht. Steht mir da evt. noch etwas zu oder gar nichts?? Hoffe ihr wisst, wie ich es meine und könnt mir helfen. Vielleicht ist, war ja jemand in der gleichen Situation und hat Erfahrung. LG Bianca
Soviel ich weiß wird erst ab ALG2 angerechnet, d.h. du bekommst dann nichts mehr weil dein Partner für euch Unterhaltspflichtig ist. Ob ihr dann evtl. Wohngeld beantragen könnt hängt vom Einkommen deines Freundes ab. Lg Melanie
Gib mal als Suche im Internet "Gehaltsrechner" ein. Anhand des Bruttolohnes kannst Du recht einfach sehen, wieviel der Steuerklassenwechsel ausmacht. LG
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