Verena2103
Hallo, ich habe eine Frage und zwar wenn man erst nach der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgibt und der Kindsvater dann im Nachhinein darauf besteht dass das Kind dessen Nachnamen bekommen soll, die Mutter das aber nicht möchte kann er das als Kindsvater so einfach machen bzw ändern lassen obwohl er auch die Hälfte vom Sorgerecht hätte? Aber im Normalfall müsste doch die Mutter dann trotzdem erstmal schriftlich zustimmen und der Kindsvater bräuchte eine Einwilligung der Mutter oder liege ich da komplett falsch? PS: Das Kind hat seit der Geburt den Nachnamen der Mutter und so sollte es auch weiterhin bleiben unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht!!! Vielen Dank schon mal für eure Antworten! Liebe Grüße
geht nicht so einfach.
Natürlich kann keiner einfach so irgendwas ändern.
Der Name eines Menschen kann nicht so einfach in Deutschland geändert werden. Schon gar nicht einseitig durch einen Elternteil wenn (inzwischen) beide das Sorgerecht haben. Bei der ersten Namensvergabe hattest Du die allein. Sorge, also konntest Du auch alleine bestimmen und hast somit Fakten geschaffen. Fazit: der Name des Kindes wird nicht mehr geändert... es sei denn ein Richter würde es anders entscheiden. Gruss D
Selbst wenn gemeinsames Sorgerecht schon vor der Geburt beim Jugendamt vereinbart wurde, muss der jeweils andere Elternteil bezüglich des Nachnamens zustimmen. Gemeinsames Sorgerecht heißt, dass ihr diese Entscheidung gemeinsam trefft, also dass beide einverstanden sein müssen, ansonsten muss leider ein Gericht bemüht werden. Wenn das Kind aber schon einen Nachnamen hat, ist die Hürde für den Vater sehr groß, eine Nachnamensänderung durchzusetzen. Mach dir keine Gedanken!
Das ist relativ einfach, wenn Ihr heiratet und Du seinen Namen annimmst. Ansonsten sind seine Chancen gering... Grüße, Jomol
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