Elternforum Partnerschaft

Nach Trennung - Wann Sparvertrag auflösen?

Nach Trennung - Wann Sparvertrag auflösen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielleicht gehörts nicht ganz hierher, aber Ihr seid immer so schlau und hilfsbereit! Ich stelle die Frage aber auch noch in eines der Rechtsforen. Das Trennungsjahr läuft seit Nov. 2013. Es läuft bisher ein Sparvertrag mit Einzelvertretungsberechtigung und 3 monatiger Kündigungsfrist weiter. Begünstigte sind beide Eheleute. Das Geld geht aber natürlich nur von dem Konto eines Ex-Ehepartners ab. Es besteht Sorge das ein Ex von der Einzelvertretung Gebrauch macht, den Vertrag kündigt sich selbst zu 100% bereichert. Vorgesehen ist allerdings eine Aufteilung der Sparsummer 50 zu 50. Wann sollte man den Sparvertrag kündigen und die Auszahlung auf beide Sparer zu gleichen Teilen erwirken? Zum Ablauf des Trennungsjahres oder besser schon früher? Vielen Dank Boots


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das dürfen die Ex-Eheleute selber entscheiden. Letztlich ist das Vereinbarungssache. Ich persönlich sehe keinen Nutzen darin, das Ganze weiterlaufen zu lassen und würde wohl lieber jetzt als morgen kündigen. Zumal wenn ich der Depp wäre, der einzahlt. Aber wohl auch, wenn ich der Nicht-Einzahler wäre - eben weil der Einzahler sonst den Eindruck bekommen könnte, daß ihm das Geld alleine zusteht. Mein Ex hat damals das gemeinsame Sprakonto leergeräumt. Ich war zu langsam. Passiert mir nie wieder.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Danke Strudelteigteilchen, es ist halt immer schwer einzuschätzen, ob man sich in rechtlich und moralisch sicheren Gewässern aufhält mit seinem Handeln. Aber deine Antwort bestätigt das vorhandene Grundverständnis. Grüße Boots


mf4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich wäre auch schnell... man weiß nie wie sich der andere noch entpuppt und was er tut und wenn die Kohle weg ist ist sie weg.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Welches Gesetz sollte Euch denn das verbieten?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Da ich nicht verheiratet bin hab ich schlicht keine Ahnung was man da so alles macht und/oder nicht. Aber meine erste Einschätzung war auch deine.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es muss doch im Vertrag stehen, wer kündigen kann und wie die Auszahlung vonstatten geht. Das muss ja sicher nicht zwingend das Konto sein von dem es abging. Ich hatte kürzlich eine Kündigung mit Auszahlung und da ging nichts automatisch auf mein Konto sondern es ist gefragt worden auf welches. Ich hätte auch sicher 2 angeben können, wenn ich es hätte teilen müssen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, im Vertrag steht "Einzelverfügungsberechtigung". Die Kündigung wurde heute verfasst und geht später in die Post. In der Kündigung wurde um Aufteilung und Auszahlung zu jeweils 50% gebeten. Dachte vll. verstößt das gegen irgendwelche "Ehegesetze" *lach* Naja, dann schaun wir mal, ob der Bank eine Unterschrift genügt (einer der Ex-Partner arbeitet bei eben dieser Bank, kommt erscwerend hinzu). Boots


mf4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Könnte ein Vorteil sein, dass 1 da arbeitet. Dann versucht der eine oder der andere vielleicht nicht zu bescheißen