Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe vorgestern per Einschreiben-Rückschein unsere angemietete Wohnung zum 30.9.2008 gekündigt. Vorab habe ich die Kündigung per Fax (Sendebericht liegt vor und OK). Jetzt habe ich vorhin eine Sendungsauskunft auf der Post-Seite eingeholt und da steht: Am 26.06.2008 konnte der Empfänger nicht angetroffen werden und wurde benachrichtigt. Die Sendung wird zur Abholung in der entsprechenden Filiale der Deutschen Post bereitgestellt. Was ist, wenn die Vermietung das Einschreiben ignoriert und nicht abholt??? Gilt das Fax, das auf jeden Fall angekommen ist, da der Verwalter mich gestern bereits angerufen hat, um nach dem Grund meiner Kündigung zu fragen, auch als rechtgeltende Kündigung? Kennt ihr das wenn man sich nicht sicher ist, ob man was gemacht hat oder nicht??? Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob ich MEINE Rücksendeanschrift auf den Rückschein geschrieben habe...aber ich mein ich habe...aber man ist ja auch manchmal neben sich... Was würdet ihr tun? Abwarten? Oder noch eine Kündigung abschicken? Bis zum 03.07. ist es ja noch rechtzeitig. LG Bianca
Hi!
Das Mietrecht hat ein paar Tücken... normal ist ein solches Fax rechtswirksam, wenn die Originalkündigung auf dem Postweg mit der Originalunterschrift etwas später eintrifft. Der Sendebericht und der Rückschein des Einschreibens würden also passen.
Allerdings verstehe ich immer noch nicht, warum immer alle Welt Einschreiben mit Rückschein sendet... die Annahme eines solchen Einschreibens kann nämlich verweigert werden und dann gilt eine Kündigung als Nichtzugestellt. Um eine wirksame Kündigung zu zustellen ist am Besten ein Einwurf-Einschreiben geeignet, da auch hier der Weg dokumentiert wird. Du könntest aber auch im Beisein eines Zeugen die Kündigung persönlich abgeben oder in den Hausbriefkasten des Vermieter einwerfen. Wenn die Kündigung bis nächsten Donnerstag beim Vermieter eingeht, dann hättest du auch ohne Fax fristgerecht zum 31.08. gekündigt. Da du aber schon ein Fax geschickt hast, mache dich bitte nicht verrückt, denn selbst bei Verweigerung der Annahme des Kündigungseinschreibens kannst du dieses noch auf den anderen beschriebenen Wegen nachreichen.
Also... ruhig Blut!
LG, W
Die Kündigung muß am 3.Werktag des neuen Monats zugestellt sein - du hast also noch ein paar Tage Zeit. Und ich glaube, daß die Info, das ein Einschreiben gekommen ist, zur Zustellung ausreicht. Und da du ja schon vorab per Fax gekündigt hast, sollte alles klappen. Zur Not kannst du Montag ja mal beim Mieterverein nachfragen.
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