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Jetzt mal wirklich ernste Frage

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Könntet ihr mir mal weiterhelfen. Wenn ein paar zusammen im Mietsvertrag steht,kann dann der eine einfach ausziehen? Habe gehört,dass man das o.k.vom partner braucht um in eine neue Wohnung(bei der gleichen Wohnungsgesellschaft) zu ziehen. Wie kann man da vorgehen und was muss man beachten. Danke angela P.S. Wenn der Partner die Miete nicht weiter zahlt,kommt man dann mit für die Schulden auf.


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... ansonsten haftest Du weiter voll mit. Ist mir nämlich schon passiert, hatte dummerweise nur das mündliche Einverständnis vom Vermieter, der später unter Gedächtnisschwund litt. :-( Wenn Du vom Vermieter nichts bekommst, dann müsst Ihr die Wohnung gemeinsam kündigen.


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Das ist ja mein Problem,der Vermieter sagt,sie wollen es von meinen Partner schriftlich haben und der sagt zu mir,dass er nicht ausziehen will. Es kann doch aber nicht sein dass ich deswegen hier wohnen bleiben muss oder??


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Also soweit ich weiss, kann der Vermieter sich die Miete nach Belieben von beiden Partnern holen, solange sie im Mietvertrag stehen, auch wenn einer schon ausgezogen ist. Man könnte sich das Geld zwar gerichtlich vom Partner zurückholen, aber das ist natürlich aufwendig und wenn der nichts hat, hat man Pech gehabt. Von daher wäre es sinnvoll, sich mit dem Vermieter auf einen neuen Vertrag zu einigen bzw. dass einer der Mieter rausgestrichen wird. Wenn man gleichzeitig Interesse an einer neuen Wohnung des Vermieters hat, sollte das ja eigentlich auch für ihn ok sein.. LG


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Die wollen mir solange keine neue wohnung geben,solange ich nichts schriftlich von mein partner habe . Ich verstehe die logig des vermieters ja auch nicht. eigentlich sollten die doch froh sein,wenn sie eine wohnung mehr vermieten.


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Du möchtest ausziehen? Aber der Vermieter möchte das von dir schriftlich? Also auf jeden Fall muss derjenige der auszieht, dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass er aus dem Mietvertag rausgestriechen werden muss. meist steht das aber auch im Mietvertrag selbst. Dass der Mietmieter, in dem Fall dein Partner sein Okay geben muss, dürfte eigentlich nur mit der Kündigungsfrist zu tun haben. Es wäre ja möglich, dass du vorzeitig ausziehst, und dein Partner dann die Miete bis zum Ende der Kündigung nicht mehr zahlen kann. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass dein Partner eine Kenntnisnahme unterschreiben muss, das kannst du aber auch damit umgehen, indem zu ihm das Kündigungsscrheiben, deines VErtrages per Einschreiben zukommen lässt. Frag doch mal einfach bei der Wohngesellschaft nach, wie das dort aussieht.


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... wenn der Vermieter von Deinem Mitmieter eine Bestätigung möchte und Du die nicht bekommst, bleibt nichts Anderes übrig als die Wohnung gemeinsam zu kündigen. Ansonsten haftest Du voll mit.


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Wenn ein Paar zusammen einen Mietvertrag unterschrieben hat, ist es gegenseitig "haftbar". Keiner kann alleine ausziehen, keiner kann alleine kündigen. Der Vermieter müsste einen neuen Mietvertrag aufsetzen, der alte Mietvertrag müsste gemeinsam gekündigt werden. Wenn Schulden vorhanden sind (alte NK-Nachzahlung, Mietschulden), ist jeder hälftig "haftbar", also muss zahlen. Wie es de facto gemacht wird, also ob nur einer zahlt, und der andere nur auf dem Papier steht, ist egal. Wenn es allerdings nicht gezahlt wird, greifen gleich Klagen, Gericht usw. Hoffentlich bist du nicht die Sitzengelassene! Sabine Muhwock