Mitglied inaktiv
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen,habe da mal eine frage oder mehrere: kennt ihr euch aus grins fange mal an,also mein erziehungsurlaub endet ja im november ich bin ja nicht verheiratet so nun meine frage also will eigentlich noch zuhause bleiben bis der kleine 3 wird weg aufpassen etc,aber ich muss mich dch dann arbeitslos melden weil ich doch dann nicht mehr versichert bin,aber das prob is ja dann wenn ich mich arbeitslos melde muss ich ja jobangebote annehmen richtig? aber das geht ja nicht weg meinem sohn wie macht ihr das oder wie habt ihr das gemacht???? liebe grüsse hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wieso hast du nicht direkt 3 jahre genommen?
das geht hier in niedersachen leider nicht ich weiss nicht
Hallo nochmal (habe Dir schon im RUB geantwortet), das mit Niedersachsen ist so nicht richtig. Du kannst zwar nur 2 Jahre Geld bekommen weil es hier kein Landeserziehungsgeld (im 3. Jahr) gibt, aber die Elternzeit kannst Du für 3 Jahre beantragen. Und das müsste auch jetzt noch fürs 3. Jahr gehen. Woher kommst du denn? Ich komme aus der Nähe von Osnabrueck. Steffi
hi ich komme aus göttingen achso mir gehts ja wirklich nur um die krnaken versicherung verstehst du,mache mir da echt gedanken weil jeder sagt was anderes weil wenn ich mich arbeitslos melde im september wenn die elternzeit rumm ist also die2 jahre muss ich aj nen job annhemen aber das geht ja nict weg den kleinen würde gerne die 3 jahre zuhause bleiben.....
du kannst dich nicht arbeitslos melden, wenn du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst. wenn du ein kind hast, musst du z. b. kinderbetreuung nachweisen. nimm einfach dein 3. jahr elternzeit. das geht selbstverständlich auch in niedersachsen. dann bist du auch ein weiteres jahr krankenversichert. lg
Also, auch in Niedersachsen kriegt man drei Jahre Erziehungsurlaub. Und normal müsstest du auch das 3. Jahr jetzt noch nehmen können. Einfach deinem alten Arbeitgeber bescheid geben, dass Du das 3. Jahr in Anspruch nimmst. Dann bist du auch weiter krankenversichert. Arbeitslosengeld bekommst du tatsächlich erst wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und eben eine Betreuung für deinen Sohn nachweisen kannst. Und dann bist du auch krankenversichert. Bei mir ist es übrigens grad ähnlich, nach dem 3. Erziehungsjahr (wohne auch in NDS) hab ich mich arbeitslos gemeldet u.a. weil ich eben auch krankenversichert sein wollte (bin auch nicht verheiratet). Da ich aber erst ab dem 2.4. die Betreuung für meinen Sohn gewährleistet hatte (Erziehungszeit Ende 26.3.) hab ich auch erst ab dem 2.4. Arbeitslosengeld bekommen. Gruß coryta
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