Mitglied inaktiv
Hallo an alle, ich brauche dringen Erfahrung,wer sowas erlebt hat oder jetzt schon ist. Ich bin geschieden habe 2 kinder. Mein Lebenspartner ist auch geschieden und hat auch 2 kinder. Wir beide haben jetzt ein gemeinsames kind und sind nicht Verheiratet. Er bezahlt Unterhalt für seine 2 kinder. Ich bekomme sehr wenig unterhalt wegen mangelfall. Durch extreme Unterhalt von mein Lebenspartner für seine kinder,beziehen wir AG2. Wir würde gerne Heiraten und wissen nicht was auf uns zukommt. Wie sieht es aus wenn wir Heiraten würden. Muss er mehr unterhalt zahlen? Fällt Ag2 weg??? Wie sieht es mit Steuer aus?(Voll angerechnet oder durch heirat nur hälfte?) Was kommt noch auf zu??? Auf zahlreiche Antwort würde mich sehr freuen. Danke lg Lisaura2
Hallo, so aus der Ferne ist Dein Fall schwer zu beurteilen, weil der Sachverhalt sich zwar sehr simpel anhört, man aber nicht im Detail drinsteckt. Ich versuche es aber mal: ALSO: Vermutlich muss er nicht mehr Unterhalt zahlen, da er nach der Heirat auch Dir gegenüber - als seiner Ehefrau - unterhaltspflichtig ist. Möglich wäre es sogar, dass er weniger zahlen müßte, weil der Unterhalt dann durch 4 geht (2 Kinder aus 1. Ehe, gemeinsames Kind, Ehefrau), während er jetzt ja "nur" durch 3 geht (2 Kinder aus 1. Ehe plus gemeinsames Kind). ABER: Ich vermute ebenfalls, dass Dein Lebensgefährte dann auf die Steuerklasse 3 wechseln würde, da Du anscheinend weniger Geld verdienst. Damit hätte er einen höheren Nettoverdienst, der zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden würde. Unterm Strich bleibt also wahrscheinlich alles wie es ist. Ob ALG2 wegfällt kann ich Dir nicht sagen, davon habe ich keine Ahnung. Ich würde aber denken, dass das Einkommen Deines Lebenspartners ja angerechnet wird, ob sein Einkommen also als Lebensgefährte oder als Ehemann berechnet wird, dürfte keinen Unterschied machen - aber wie gesagt, davon habe ich keine Ahnung. Was genau Du mit der Steuer meinst, weiss ich allerdings nicht. Ihr hättet aber nach der Hochzeit die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 beizubehalten - dann wäre alles wie jetzt (1/1) oder auf 3/5 zu wechseln, dann würde sich Eure steuerliche Belastung monatlich ändern, höchstwahrscheinlich verringern (sonst macht ein Wechsel ja keinen Sinn). Ansonsten kommen auf Euch gute und schlechte Zeiten zu - wie in jeder Ehe :-)) Ach ja, auf Kindesunterhalt hat eine erneute Heirat keinen Einfluss, solltest Du aber Ehegattenunterhalt erhalten, fällt dieser nach der Hochzeit komplett weg. Ebenso Unterhaltsvorschuss von der Vormundschaftskasse, weil man sagt, wenn Eure Beziehung so innig ist, dass Ihr heiratet, dann seid Ihr auch in punkto Kinder eine Familie und Dein Ehemann hat dann auch für die Kinder den Unterhalt (durch monatliches Versorgen mit Essen und Trinken, nicht mit Geldzahlungen) zu tragen. So, ich hoffe, Du bist jetzt schlauer :-)
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