Mitglied inaktiv
Ich möchte mich nochmals an Euch wenden, wie seht Ihr das? Vorab,ich mußte mich bis jetzt mit so etwas nicht auseinandersetzten, deshalb entschuldigt meine Unwissenheit! Mein Lebensgefährte hat mir dazu heute folgendes erklärt: Wir haben zum größten Teil getrennte Kontoführung. Das heißt jeder spart für sich das was er kann. Wenn wir uns das Haus kaufen zahlt er eine weitaus höhere Summe als Eigenkapital an als ich kann und der Kredit wird dann von uns beiden abgezahlt, er würde notgedrungen wieder den größten Teil davon aufbringen. Er will sich jetzt in einer Art Vertrag absichern, das wenn wir uns trennen sollten dann auch er den größern Anspruch am Haus geltend machen kann. Wir sind nicht verheiratet und haben eine Tochter. Was sagt Ihr dazu? Danke Kathrin
Hallo, also zum rechtlichen Aspekt würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, bevor ich solche wichtigen Dinge entscheide. Hier im Forum gibts nunmal keine richtige Rechtsberatung, aber das weisst du ja. Meine persönliche Meinung ist, dass ich diese Aufteilung des Hauses ungerecht finde. Ich gehe mal davon aus, dass du dich um euer Kind kümmerst und deshalb weniger Zeit zum Geldverdienen hast. Und auch diese Arbeit sollte in einer Beziehung einen Wert darstellen. LG Berit
also ich verstehe schon, daß er, wenn er mehr eigenkapital reingesteckt hat, auch die größere rosine haben will. inwieweit beteiligst du dich am kredit? wie alt ist das kind? ich verstehe, daß er angst hat, im falle einer trennung alles zu verlieren. wie man das allerdings am zufriedenstellendsten regelt??? da hab ich leider keine ahnung.
Er macht Schichtarbeit und ich gehe Vollzeit arbeiten. Die Kindererzieung wird somit von beiden Seiten notwendig. Kathrin
na dann ist es ja mehr als ausgeglichen, am besten du gehst wirklich zum anwalt. kann ja nicht angehen, daß du leer ausgehst, wenn du den kredit mitabzahlst.
Wer spricht denn von leer ausgehen? Sie soll ja einen Anteil bekommen, aber den kleineren. Also: Zunächst mal braucht man dafür eigentlich keine Ehevertrag. Das kann man im Grundbuch regeln. Da Ihr beide Vollzeit arbeitet und Euch gleich viel um das Kind kümmert, also keiner wegen dem Kind arbeitsmäßig zurücksteckt, finde ich es grundsätzlich durchaus okay, daß man das sozusagen anteilsmäßig berechnet. Ob DU es FÜR DICH okay findest, ist Deine Entscheidung. Du mußt nix unterschreiben, was für Dich nicht okay ist. Bei einem Haus kann man aber auch jeden anteilig ins Grundbuch eintragen lassen. Nehmen wir mal an, das Haus kostet 300.000,- Euro. Dein Freund/Mann hat 50.000,- Euro Eigenkapital, Du hast 25.000,- Euro Eigenkapital. Die restlichen 225.000,- Euro müssen finanziert werden. Von den Raten trägt er wiederum 2/3 und Du 1/3. Dann kann man ihn zu 2/3 und Dich zu 1/3 ins Grundbuch eintragen. Wenn Ihr verheitratet seid und bleibt, und es bei dem einen Kind bleibt, ist das auch weiterhin kein Problem. Es würde u.U. Sinn machen, dann ein Berliner Testament zu machen oder dem Überlebenden ein Wohnrecht einzuräumen, weil das Kind sonst beim Ableben eines Ehepartners einen Anteil am Haus erwirbt und den Verbliebenen schlimmstenfalls rauswerfen kann. Im Scheidungsfall muß einer den anderen ausbezahlen. Kann das keiner von Euch, müßt Ihr das Haus verkaufen, Weigert sich einer, gibt es eine Teilungsversteigerung und das kostet richtig gut Kohle. Deswegen wäre es in einem Ehevertrag sinnvoll festzulegen, was mit dem Haus im Falle einer Trennung passiert. Zum Beispiel wäre es möglich, daß derjenige, bei dem das Kind verbleibt, gegen Zahlung einer Miete im Haus bleiben darf, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat. Frage ist, ob das von einem alleine leistbar ist, weil der dann ja neben dem Abtrag noch die Miete zahlen muß. Wenn Ihr nicht heiratet, wird es noch komplizierter. Da müßt Ihr Euch gut beraten lassen. Dann wäre es u.U. sinnvoll, daß nur einer das Haus kauft. Dann sollte der andere aber auch nicht im Kreditvertrag auftauchen. Das Ganze ist sehr komplex. Bitte laßt Euch gut beraten. Ich finde es besser, man macht das jetzt krisensicher (denkt daran, was passiert, wenn Ihr Euch trennt und/oder einer von Euch beiden vor dem anderen stirbt - alles schriftlich festhalten), solange man sich noch gut versteht. Wenn man sich erstmal trennt, wird das auch jeden Fall schwerer. Das heißt NICHT, daß man das Scheitern der Beziehung wünscht oder plant. Es heißt lediglich, daß man eine Menge Konfliktpotential rausnimmt, FALLS es zu einer Trennung kommen sollte. Außerdem ist so eine Beratung und evtl. ein Ehevertrag ja nicht nur für den Trennungsfall. Es geht auch darum, sich gegenseitig abzusichern, falls einer verstirbt. Gruß, Elisabeth.
Danke für Eure Anregungen!
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