Mitglied inaktiv
wenn ja darf ich fragen wieviel und was der mann verdient? kann ich bei 1750 € netto mit unterhalt für mich rechnen oder nicht?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Zunächst einmal geht immer Kindesunterhalt vor Ehegattenunterhalt, d.h. erst erhalten alle Kinder (wenn vorhanden) Unterhalt, bevor der Frau/Ex-Frau was zusteht. Dann gibt es ja noch den Selbstbehalt und es kommt natürlich auch auf dein Einkommen an. lg, jule
Steht Dir denn überhaupt Unterhalt zu? Nach dem neuen Gesetz hast Du ja eine Erwerbsobliegenheit, so bald das jüngste Kind 3 ist und angemessen betreut werden kann; allerdings gilt das wohl nicht im Trennungsjahr. Bei 1700 Euro geht der Kinderunterhalt ab und dann noch ca. 900 Euro Selbstbehalt für Deinen Ex und von dem Rest sind es wohl 3/7..ich verstehe aber Deine Frage nicht, weil Du doch anwaltlich vertreten wirst (oder habe ich das falsch gelesen), warum fragst Du nicht Deinen Anwalt?
weil mein anwalt was gerechnet hat und nun mein mann sein anwalt sagt das mir nichts zu steht ...
Naja, sein Anwalt kann das ja auch *schönrechnen* oder im Vorfeld versuchen, Dich zu verunsichern. Jetzt kommt es darauf an, was Dein Anwalt dem entgegen halten kann. Ich würde mich zunächst nicht von dem Gegenanwalt verrückt machen lassen; wichtig ist, was Dein Anwalt Dir sagt und was im Streitfall das Gericht entscheidet. Google mal unter "neues Unterhaltsrecht 1.1.2008", da findest Du schon erste Hinweise darauf, unter welchen Umständen Dir Unterhalt zusteht.
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