Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin gestern nicht mehr dazugekommen in den PC zu schauen, aber die Diskussion von gestern hat sich dann gewendet wie ich sehe und es wurde um Unterhalt für die Kinder diskutiert. Darum ging es doch garnicht!!!! Es wurde doch über Unterhalt den man an den Ex-Mann oder Ex-Frau zahlen muß. Das man für die Kinder Unterhalt zahlt, ist ja selbstverständlich und voll gerechtfertigt - und zwar bis sie Erwachsen sind oder fertig studiert haben!!!! Ich wollte nur sagen, dass ich es ungerecht finde, wenn die geschiedene Person (egal ob Frau oder Mann) für seinen Ex-Partner noch dazu Unterhalt zahlen muß und das oft Jahrzehnte. Denn jeder ist ein eigenständiger erwachsener Mensch, und es ist einfach unfair, dem Ex-Partner für sich zahlen zu lassen. Es ist sicher so, dass es da auch Ausnahmen gibt, z.B. bis das Kind 3 Jahre ist und man wieder arbeiten kann, aber ab dann, sollte nurmehr für das Kind gezahlt werden. Viele Frauen haben dann schon längst wieder einen neuen Partner, und bekommen noch immer FÜR SICH Geld vom Ex, und das ist einfach nur unfair. Es sollte auch den Ex-Mann (oder Frau) zugesteht werden können, wieder leben zu können, viele werden dann regelrecht ausgenommen und kommen selbst nicht mal mehr über die Runden. Und ich möchte noch dazu sagen, dass es mich nicht betrifft, ich aber Bekannte kenne, denen es so geht. Und da lacht sich die Frau gewaltig ins Fäustchen kann ich nur sagen. Liebe Grüße Traude
Hallo Traude, naja , ja ich denke da muss man auch differenzieren. Wie oft ist es das ein patner sich beruflich selbst verwircklicht während der andere Partner die Kinder gross zieht und das heimchen macht. Dann kommt es nach zwanzig , dreissig jahren zum grossen break und dann hat der eine partner, einen guten job den er sich aufgebaut hat und die andere person fängt dann bei null an. Das ist nicht richtig, denn das heimchen hat der anderen person jahrzehnte den rücken frei gehalten und selbst auf etwas verzichtet damit die andere peron sich verwirklichen kann und dann gibt´s nen arschtritt und das war´s. Klar ist jeder ein eigenständiger mensch, aber in so einem fall, denke ich, hat die frau schon das recht einen grossen zeitraum unterhalt zu bekommen! Wenn das natürlich wie bei meinem exmann und mir war, 3 jahre verheiratet und keine kinder aus der ehe enstanden, dann ist das was anderes. ich habe auf den unterhalt verzichtet. Lediglich die rentensache wurde geklärt und es wurde auf meinem rentenkonto sage und schreibe 25,78 euro gut geschrieben. YEAH, ICH BIN REICH! *grins* Obwohl, verdient hätte es der Mistkerl allemal sich mal so richtig dumm zu zahlen!!! Blödmann der!
Also haltet mich für bekloppt, aber UNTERHALTSVORSCHUSS wird vom Amt für Kinder beahlt, deren andere Elternteile KEINEN UNTERHALT für sie bezahlen! Wie kommst Du darauf, dass es sich dabei um Unterhalt für den/die Ex handelt??? LG Anja
Hallo, im Ursprungsposting gestern ging es doch um "Unterhaltsvorschuss", und UHV ist doch eindeutig Unterhalt fürs Kind (bzw. "Vorschuss" vom Staat, da der andere Elternteil nicht zahlt), hat doch nichts mit Unterhalt für den Ex-Partner zu tun, oder? Ansonsten - im Prinzip denke ich schon, dass das derzeitige Unterhaltsrecht mit Betreuungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt für den Ex-Partner grundsätzlich gerechtfertigt ist. Wenn man heiratet und eine Familie gründet und dabei gemeinsam (!) die Entscheidung trifft, dass man sich die Erwerbs- und Familienarbeit dergestalt aufteilt, dass der Mann Vollzeit arbeitet, während die Frau sich komplett um Haushalt und Kinder kümmert, dann wird diese Frau auch nach einer Scheidung nie dieselben beruflichen Chancen und damit finanziellen Möglichkeiten haben, wie wenn sie "durchgearbeitet" hätte - ein gewisser finanzieller "Ausgleich" dafür hat also in meinen Augen durchaus seine Berechtigung. Oder bei der klassischen Hausfrauen-Ehe, am besten nach 15, 20 Jahren - er trennt sich, und sie soll sich einen Job suchen und finanziell für sich alleine sorgen? Wie denn?!? Nach so langer Pause hat sie doch nie eine Chance, in ihren Beruf wieder einzusteigen (von Billigjobs etc. will ich jetzt nicht reden - ist eh ein anderes Thema). Und wenn gemeinsame Kinder da sind, die noch betreut werden müssen, halte ich Betreuungsunterhalt auch völlig für gerechtfertigt - auch dann, wenn die Kinder älter sind als 3 Jahre. Kindergartenplätze sind teilweise Mangelware - hier bei uns ist in den städtischen Kindergärten eine Wartezeit von rd. 1 Jahr für Vormittagsplätze (8-12h), für Ganztagsplätze hat man kaum eine Chance, egal, wann - und wenn das Kind gerade mal von 8 bis 12 h betreut ist, sieht's schlecht aus, dass die Mutter in der Zeit eine Arbeit findet (incl. Arbeitszeiten, Wege zur Arbeit etc.). Und selbst wenn man einen Ganztagsplatz hatte im KiGa - in der Schule wird es erstmal wieder schwierig, z.B. bei uns gibt es kaum Hortplätze für Schulkinder, und Erst- oder Zweitklässler kann man kaum dauerhaft jeden Mittag und Nachmittag alleine lassen, oder? (Toll fände ich es übrigens, wenn man eine Kinderbetreuung für die Arbeitszeiten des hauptbetreuenden Elternteils hätte und die Kosten gleichermaßen auf beide Elternteile verteilt würde - allerdings käme das für die meisten nicht-hauptbetreuenden Elternteile sehr viel teurer als der derzeitige Kindes- und Betreuungsunterhalt!) So - und bevor Missverständnisse aufkommen: Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung und habe nie Unterhalt bekommen (weder für mich noch fürs Kind), und ich habe wieder gearbeitet, als das Kind 6 Mon. alt war, vorher habe ich von meinen Ersparnissen + Kindergeld + Erziehungsgeld gelebt, danach von meiner Teilzeit-Arbeit (auch wenn nach Abzug der Tagesmutter-Kosten, Miete etc. uns gerade mal 200 DM monatlich für Essen, Kleidung etc. blieben). Später hatte ich dann Glück, einen Ganztags-KiGa-Platz zu bekommen (wohnten damals allerdings noch woanders), und jetzt geht der Nachwuchs (1. Klasse) nach der Schule (mangels Alternative) zur Tagesmutter - ist aber, mit Verlaub, arg teuer. Und nur, weil ich es auch ohne Unterhalt geschafft habe und auch schaffen wollte, heißt das doch lange nicht, dass jede andere Frau in so einer Situation es auch schaffen muss und schaffen kann!
Ich glaube jetzt muss ich mich doch mal einmischen. Also, ich denke dass jeder seines Glückes selbst Schmied ist. Wenn ich als Frau wirklich darauf verzichte arbeiten zu gehen über einen längeren Zeitraum muss ich schon damit rechnen dass man irgendwann mal vor dem „nichts“ steht. Schliesslich kann man nicht wirklich vorhersagen dass man die nächsten fünfzig Jahre mit diesem Mann zusammen ist. Ich selbst habe ein Töchterchen von 15 Wochen und ich gehe auch schon wieder arbeiten. Zwar nur vier Stunden am Tag aber das reicht auch erstmal. Schliesslich muss sich ja auch immer jemand um die Maus kümmern :o) Aber wir haben uns das so eingeteilt und ich wollte auch gleich nach dem Mutterschutz arbeiten gehen. Erstens um meinen Arbeitsplatz zu sichern (obwohl mir der sehr sehr sicher ist bei uns in der Firma, mein Chef lässt sich das einiges Kosten dass ich gleich wieder gekommen bin. HiHi.) und zweitens fühl ich mich einfach wohler mein eigenes Geld zu verdienen. Geht ja auch um Rente mal später etc. Und ausserdem??? Wer sagt mir dass wir in zehn oder zwanzig Jahren denn noch zusammen sind? Weiß man doch schliesslich nie... Auch wenn man sich das jetzt so denkt. Dann steh ich da,,, hab am Ende noch länger ausgesetzt als zwei drei Jahre wegen zweitem Kind etc,,, Nee, also sowas kommt für mich nicht in Frage. Eigenes Geld ist schon was anderes als nur vom Partner zu leben, da ist man irgendwie viel selbstständiger und kann auch notfalls sagen falls es mir mal nicht mehr in unserer Beziehung gefällt dass ich meinen Kram packe und gut. Deshalb bin ich auch grundsätzlich der Meinung dass man die Unterhaltsansprüche vom Mann nur beschränkt annehmen sollte bzw. dass das auch anders geregelt werden müsste. Ich meine, für die Kinder ist das klar dass gezahlt werden MUSS, dass sehe ich ja auch so. Schliesslich haben die Kinder ja nen Vater und ne Mutter und wenn der Vater nicht mehr mit in der Familie lebt muss er halt zahlen. Ist ja korrekt, aber für die Frau??? Den Rest des Lebens? Ich weiß nicht,,, Naja, bin mal gespannt wie die Diskussion hier noch weiter geht :o)
Nein UHV ist Unterhaltvorschuss vom Jugendamt, das man max. 6 Jahre lang bzw. bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes bekommt. Ich habe zwei Töchter und bekomme es auch, da der leibl. Vater "verschwunden" ist. Ich bin aber auch darauf angewiesen, da sonst das Geld sehr sehr knapp wäre bei uns. Im September gehen meine beiden in den Kiga, was sich berufl. für mich dann bietet weiss ich nicht. Mein 1. Weg führt selbstverständlich auf AA. Aber sollte ich Arbeit haben, werde ich es sicherlich dann weiterhin beziehen und nicht abmelden. Sollte der leibliche Vater wieder da sein. Wir er vom Jugendamt zur Kasse gebeten für die Rückzahlung. Es ist "nur" ein Vorschuss der in 1. Linie natürlich auf kosten der Steuerzahler finanziert wird. Aber darauf verzichten, kann und will ich nicht - sonst würde es düster aussehen für uns. der leibl. Vater wurde auch schon verklagt. Soviel ich verstanden habe war das auch nötig, da das JA erstmal alles bis zur erschöfung gemacht haben sehen möchte, bevor es zahlt. Und JA, Heirat = UHV fällt weg! Sie prüfen auch jährlich, ob sich da was getan hat. Aber puuuh... jetzt schweif ich aus - sorry. ;)
Das bezog sich nur auf die Kinder, weil der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gezahlt wird wenn der andere Elternteil zahlungsunfähig ist. Und dieser fällt weg wenn man heiratet. Find ich zwar auch nicht richtig, da der neue Partner das Kind ja nicht adoptiert, aber so isses nunmal. LG Ramona
Hallo! Wie gesagt, ich rede von den Unterhaltskosten für den Expartner. Und da gibt es natürlich auch Ausnahmen. Wenn eine Frau 20 Jahre Hausfrau ist und der Mann läßt sie dann einfach hängen, ist klar, dass er zahlen muß, oder wenn er sie mit Kindern im Stich läßt. Ich meinte es ist unfair bei denen, die sich nach kurzer Zeit scheiden lassen und dann Jahrzehnte lang zahlen, obwohl eh schon wieder andere Partner da sind die einen auch unterstützen. Ein Beispiel meine Bekannte, trennt sich von ihrem Mann, weil sie einen neuen Freund hat. Ihr bleibt natürlich die neue Wohnung, die sie jetzt mit ihrem neuen Freund bewohnt, ein Jahr nachdem sie sich die Wohnung mit ihrem Mann gekauft hat. Sie bekommt von ihrem Ex Geld für die Kinder - das ist ja gerechtfertigt, und dann hätte sie für sich auch noch Geld bekommen, weiß jetzt nicht, ob sie es genommen hat. Tatsache ist aber, das sie jetzt weiterhin 20 Stunden arbeiten geht, die Wohnung sich mit ihrem neuen Freund teilt, aber trotzdem von ihrem Exmann Geld bekommt und zusätzlich Mietzinsbeihilfe und Zuschuss für die Kinderbetreuung, weil sie natürlich offiziell alleinerziehen geltet, weil ihr neuer Freund ja nicht gemeldet ist und dafür mit ihm 3 mal im Jahr im Urlaub fahren kann. Und ihr Exmann sich grad mal eine kleine 2 Zimmerwohnung leisten kann. Na wer lacht da jetzt wohl von den beiden. Ich weiß schon, dass das oft ganz anders ist und es sehr wohl Lebensumstände gibt, wo der Unterhalt auch für die Frau gerechtfertigt ist, aber manchmal wird es halt schon zu einem sehr großen Vorteil für den einen und zum großen Nachteil für den anderen. Liebe Grüße Traude
Wäre ich der Exmann, würd ich alles dran setzen, nachzuweisen, dass ihr neuer Freund bei ihr wohnt! Somit hats sichs dann nämlich mit dem (völlig ungerechtfertigten!) Unterhalt für SIE! Sowas find ich zum Kotzen, wie kann man den Ex nur so ausnehmen? Haben solche Frauen denn überhaupt keinen Stolz? LG Anja
Hallo! Das macht ihr Exmann nicht den Kindern zuliebe. Wenn ihr Exmann das melden würde, würden sie ja auch keinen Mietzinszuschuss und keine Zuschüsse für die Kinderbetreuung mehr bekommen, sind ca. 600 Euro im Monat und würden eine saftige Anzeige wegen Betrugs bekommen. Sie müßten die zu unrecht geforderten Zuschüsse zurückzahlen, und wahrscheinlich noch Strafe dazu. Das möchte er sicher seinen Kindern nicht antun, die würden ja genau so an dem Geldverlust leiden. Außerdem könnte seine Exfrau ihm dann die Kinder öfters enziehen, weil jetzt holt er sich die beiden jede Woche, vom Gesetz aus müßte er sie nur jede 2 Woche bekommen. Ich glaube viele Männern nehmen da mehr auf die Kinder Rücksicht und sehen deshalb über viele Sachen hinweg, nicht alle, aber in diesem Fall bestimmt. Liebe Grüße Traude
Das ist dann wohl ein weiteres trauriges Beispiel dafür, wie man sich zu Unrecht am Staat bedient :-( Sollte sie ihm deshalb die Kinder entziehen und auf die 2-Wochen-Regelung bestehen, wäre sie noch mieser! Also auch hier mal wieder: Tu schön, was ich will, dann leg ich dir keine Steine in den Weg. Manche Männer können einem echt leid tun! LG Anja
... wenn die geschiedene Frau nur Teilzeit arbeiten geht, da Kinder aus der Ehe vorhanden sind, die noch klein sind bzw. nach der Schule betreut werden müssen, ist es doch gerechtfertigt, wenn der geschiedene Mann ihr insoweit Unterhalt zahlt, oder? Ohne die Kinder könnte sie schließlich ganztags arbeiten gehen, hätte entsprechend mehr Geld etc. ... würde ich jedenfalls so denken..? Und was hat das mit einem neuen Partner zu tun? Der nacheheliche Ehegatten-Unterhalt fällt doch nur weg, wenn es eine gefestigte, eheähnliche Beziehung ist, oder wie das nun korrekt heißt, mindestens zwei Jahre besteht etc. - dachte ich zumindest? Warum sollte der geschiedene Ehemann seine Unterhaltszahlungen für seine geschiedene Frau einstellen dürfen, wenn sie wegen der gemeinsamen (!) Kinder nicht oder nur Teilzeit arbeitet, und dann mit einem neuen Freund zusammen zieht? Dass sie nicht so viel verdient, hat doch nichts mit dem neuen Freund zu tun, sondern mit der alten Ehe und den Kindern! (Hat jetzt mit ungerechtfertigt erhaltenen staatlichen Leistungen, Mietzuschuss etc. nichts zu tun - nur mit dem "Grundproblem" Ehegattenunterhalt!)
hi, eine erklärung mann zahlt für die kinder unterhalt und hat deswegen weniger geld. ersetzt ihm keiner. frau betreut kinder und hat deswegen weniger geld. dies ersetzt der mann (evtl. teilweise). dem mann ersetzt das wiederum auch keiner. nun tut sich frau mit jemandem zusammen und erreicht quasi-eheverhältnisse + ausgleichszahlung. irgendwie findet mann das nicht gerecht. greetz, nachtigall
Wenn die Frau wegen der Betreuung der ehelichen Kinder nicht (voll) arbeiten kann, verstehe ich trotzdem nicht, was ein eventueller neuer Freund damit zu tun haben soll. Oder soll er für seine neue Freundin unterhaltspflichtig sein, weil sie von seinem Vorgänger Kinder hat..? In einer gefestigten eheähnlichen Beziehung, wo man gegenseitig weitreichende Rechte und Pflichten hat, oder wenn die Kinder älter sind, ist das sicherlich ein anderes Ding, aber bei kleinen Kindern..?? Wobei ich die Sichtweise "Mann zahlt KU, ersetzt ihm keiner, Frau verdient wegen Kinderbetreuung weniger, ersetzt ihr der Mann, dem Mann ersetzt es keiner" doch irgendwie unzutreffend finde. Der Mann "kann" Vollzeit arbeiten, und wenn Frau Vollzeit arbeiten will, muss sie für Kinderbetreuung sorgen, und das kann sie sehr schnell sehr viel mehr Geld kosten, als sie an KU und Betreuungsunterhalt überhaupt bekommen würde... Ich persönlich habe drei Kinder (1. Klasse, KiGa, Kleinstkind), und für eine Kinderbetreuung so, dass ich Vollzeit arbeiten könnte (so arbeite ich dann nur Teilzeit), müsste ich 1.500 Euro pro Monat bezahlen - nur, um überhaupt arbeiten gehen zu können! Wenn diese Kinderbetreuungskosten anteilig auf beide Elternteile aufgeteilt würden, dazu Unterhalt für die Kinder von demjenigen, der die laufenden Kosten für die Kinder nicht trägt, und dann keinen Betreuungsunterhalt oder sonstigen nachehelichen Unterhalt mehr - das wären Verhältnisse, von denen ich träumen würde! :-) Wobei die Frau dann immer noch das Rumgehetzte zwischen Arbeit, Kinderbetreuung, pünktlich immer alles fallen lassen etc. hätte - was ihr so oder so keiner ersetzt... aber egal. ;-)
hi, >Der Mann "kann" Vollzeit arbeiten, und wenn Frau Vollzeit arbeiten will, muss sie für Kinderbetreuung sorgen, und das kann sie sehr schnell sehr viel mehr Geld kosten, als sie an KU und Betreuungsunterhalt überhaupt bekommen würde... mal ab davon, dass das verhältnis unterhalt zu kinderbetreuungskosten immer speziell liegt imho da ein denkfehler drin. wieso sollte frau mit kind(ern) (privatrechtlich) so gestellt als ob sie keine hätte, sprich unterhaltszahlungen müssen ihr eine vollzeittätigkeit ermöglichen? dann bliebe ihr der vollzeiterlös und dem mann die kosten. ne, so kanns ja nicht gehen. frau leistet ihre unterhaltsverpflichtung in form von betreuung, mann zahlt die sächlichen kosten in form von kindesunterhalt. das mag in beide richtungen nicht immer fair sein, ist aber das gedankliche modell. wenn frau nun die betreuung abtritt muss sie, weil ihre pflicht, diese auch selbst substituieren. hier gibt es im übrigen, afaik, im klein- und mittelverdienerbereich auch durchaus staatliche unterstützung, welche es für unterhaltszahlung nicht gibt. >Oder soll er für seine neue Freundin unterhaltspflichtig sein, weil sie von seinem Vorgänger Kinder hat..? daneben ersetzt mann der frau den, um kindesunterhalt verminderten, teil des gemeinschaftlichen eheeinkommens den sie, aus den verschiedensten gründen, nicht selbst erwirtschaften kann. beim zusammentun mit einem weiteren mann erwirtschaftet sie aber, durch zwangsläufige einsparungen beim gemeinsamen wirtschaften, zumindest einen teil dieses bedarfs. weswegen sollte also der "alte" mann diesen weiter decken? greetz, nachtigall btw, mann und frau stehn natürlich nur für den gängigen fall; kann auch andersrum sein.
Hallo, ich bin mir ja auch bewusst, dass das gedankliche Modell hinter dem Betreuungsunterhalt die Annahme ist, dass der Mann die „sächlichen Kosten“ bezahlt, während die Frau ihrer Unterhaltsverpflichtung durch „Betreuung“ leistet. Aber genau da liegt – meiner privaten Meinung nach – ein grundsätzliches Problem: Die „sächlichen Kosten“ steigen mit zunehmenden Alter des Kindes, die Betreuungsleistung nimmt ab, aber der Mindest-Kindesunterhalt für ein betreuungsintensives Kind (insbesondere in den ersten 3 Jahre, je nach Betreuungsangeboten ist eine Ganztagsarbeit wegen des Kindes aber auch später nicht oder nur eingeschränkt möglich) steht einfach in keinem Verhältnis zu der Betreuungsleistung. Wenn der Mann kein „Zahlvater“ wäre, sondern die Betreuungsleistung der Mutter wie bei einer Tagesmutter finanzieren müsste, wäre er sehr schnell bei einer deutlich höheren finanziellen Belastung! (Und die Gesellschaft insgesamt vielleicht bei einer besseren Würdigung der "Familienarbeit"... anderes Thema?) Genau deshalb träume ich ja von Zeiten, wo beiden – ggf. fiktiv – ein Vollzeit-Einkommen angerechnet wird, die Lebenshaltungskosten trägt derjenige Elternteil, beim dem das Kind nicht seinen überwiegenden Aufenthaltsort hat, und die Kinderbetreuungskosten tragen beide (!) Elternteile. Fände ich, ehrlich gesagt, besser... aber mich fragt ja keiner! *grins* „wieso sollte frau mit kind(ern) (privatrechtlich) so gestellt als ob sie keine hätte, sprich unterhaltszahlungen müssen ihr eine vollzeittätigkeit ermöglichen? dann bliebe ihr der vollzeiterlös und dem mann die kosten. ne, so kanns ja nicht gehen.“ Sag ich ja gar nicht, dass die Unterhaltszahlungen ihr eine Vollzeittätigkeit ermöglichen sollen, so dass sie quasi „kostenlose“ Kinderbetreuung und das komplette Gehalt hätte – klar, das ginge eindeutig zu Lasten des Mannes und wäre unfair! Aber wenn beide Elternteile von ihrem Gehalt anteilig die Kinderbetreuung bezahlen würde – was spräche dagegen? (Fände ich besser, als nach „staatlicher Unterstützung“ für Kinderbetreuung Alleinerziehender zu rufen...) Wie groß die „erwirtschafteten zwangsläufigen Einsparungen beim gemeinsamen Wirtschaften“ mit einem neuen Partner sind, kann ich nicht beurteilen – trotzdem sehe ich nicht ein, warum Betreuungsunterhalt deswegen wegfallen sollte. (Auch wenn ich andererseits bei einer relativ kurzen Ehe nicht einsehen würde, warum – um mal den klassischen Fall zu zitieren – der Chefarzt seiner Ex-Sekretärin und Ex-Ehefrau lebenslang ein Leben auf Chefarzt-Gehalt-Niveau finanzieren sollte... aber da wird’s eh schwierig, was „angemessen“ wäre und was nicht...) P.S.: Ich bin auch zu faul, statt „Mann“ und „Frau“ jedes Mal vom „Vollzeit-erwerbstätigen-nicht-hauptbetreuenden-Elternteil“ und vom „hauptbetreuenden Elternteil“ oder so ähnlich schreiben!
moin, >grundsätzliches Problem: Die „sächlichen Kosten“ steigen mit zunehmenden Alter des Kindes, die Betreuungsleistung nimmt ab, in der tat, auf lange sicht gleicht sich also dieses problem >aber der Mindest-Kindesunterhalt für ein betreuungsintensives Kind steht einfach in keinem Verhältnis zu der Betreuungsleistung. doch aus. wobei ja nun nicht nur mindestunterhalt gezahlt wird. und die überwiegende mehrzahl der unterhaltspflichtigen, die ich kenne, leistet neben unterhaltszahlungen nicht unerhebliche direkte leistungen ans kind, die ebenfalls mit steigendem alter steigen. neben den allfälligen "umgangs"kosten. >(insbesondere in den ersten 3 Jahre, je nach Betreuungsangeboten ist eine Ganztagsarbeit wegen des Kindes aber auch später nicht oder nur eingeschränkt möglich) d'accord, allerdings kenne ich nun aus persönlichem erleben diese knappheit und beschränktheit von betreuungsangeboten nicht; im gegenteil. das mag aber regional verschieden sein. >die Lebenshaltungskosten trägt derjenige Elternteil, beim dem das Kind nicht seinen überwiegenden Aufenthaltsort hat, und die Kinderbetreuungskosten tragen beide (!) Elternteile. hm, und was trägt dabei derjenige, bei dem das kind seinen hauptaufenthalt hat? nö, diese lösung, wiewohl sie in etlichen fällen auch ihre berechtigung hätte, find ich zu einseitig. etliche menschen, die so zu unterhaltszahlungen genötigt wären, würden ja durchaus gerne selbst den betreuungsbedarf übernehmen. deshalb sollten beide eltern grundsätzlich in gleichem maße für die betreuung und sächliche unterhaltung von kindern zuständig sein; ohne ausgleichszahlung unter den erwachsenen. wenn sich in kenntnis dessen jemand aus der betreuung verabschiedet (und nicht gegen seinen willen verabschiedet wird) wäre sicherlich gegenüber kostendeckenden, meinswegen normierten, ausgleichszahlungen die akzeptanz wesentlich höher. >trotzdem sehe ich nicht ein, warum Betreuungsunterhalt deswegen wegfallen sollte. der betreuungsunterhalt wird nicht für die betreuung gezahlt. diese leistung schuldet die mutter dem kind; nicht dem vater. vater ersetzt die mittel, die wegen *trennung und eingeschränkter erwerbsfähigkeit* nicht erwirtschaftet werden können. werden diese mittel anderweitig (und sei es durch einsparmöglichkeiten) erwirtschaftet besteht auch kein deckungsbedarf mehr. >Wie groß die „Einsparungen“ mit einem neuen Partner sind, kann ich nicht beurteilen das ist auch durchaus einzelfallabhängig und schwierig zu beurteilen. die rechtssprechung arbeitet deshalb mit, mal nach hier, mal nach da ungerechten, pauschalen. wie soll sie es sonst machen? greetz, nachtigall
Ich finde, dass Unterhalt für die geschiedene Frau in unserem System gerecht ist. Schließlich verzichtet die Frau meist zugunsten der Kindererziehung zeitweise auf ihren Job. Das ist meist das Aus für ihre Karriere. Sie erreicht nie wieder das, was sie erreicht hätte, wenn sie die ganze Zeit vollzeit gearbeitet hätte. Der Mann macht munter weiter Karriere. Wenn die beiden sich dann trennen, muss der Mann den Einkommensverzicht der Frau ausgleichen. Männer, die das nicht wollen, müssen von vorneherein darauf achten, dass sie sich die Familienarbeit mit ihrer Ehefrau teilen. Wenn beide zugunsten der Familie Abstriche beim Beruf machen, kommt es erst gar nicht dazu, dass einer vom anderen abhängig ist. Dann entstehen auch bei einer Scheidung keine Unterhaltsansprüche. Aber solange wir dabei bleiben, dass immer die Frauen bei den Kindern bleiben, müssen die Männer halt zahlen. Linda
Müssen Frauen nicht selbst auf sich achten? Und darauf wie's beruflich aussieht? Und darauf ob sich Haushalt geteilt wird oder nicht? In Frankreich gibt's keinen Unterhalt für Ehepartner...
In Frankreich ist aber auch die Situation in Bezug auf die Kinderbetreuung eine komplett andere, und dort ist es normal, dass eine Frau trotz Kind(ern) weiter arbeitet - hier in der BRS würde sie als "Rabenmutter" bezeichnet...
Ja, da hast Du völlig recht! Ich versuche das gerade (und gehe auch davon aus, dass ich es hinkriege), aber einfach ist es nicht. Aber ich kann auch die Frauen verstehen, die sich bequem in dem vorgesehenen System mit dreijähriger Elternzeit und Ehegattensplitting einrichten. Denkt ja keiner daran, dass die Beziehung auch schief gehen könnte. Es ist dringend Zeit, dass sich daran was ändert, die Impulse müssen aber von drei Seiten kommen: - vom Staat, der die Hausfrauenehe nicht länger belohnen sollte - von den Frauen, die sich nicht so bereitwillig in die Abhängigkeit drängen lassen sollten - von den Männern, die einsehen müssen, dass es für sie jede Menge Vorteile hätte, sich mehr in die Familienarbeit einzubringen. Einen so fortschrittlichen Mann wie Du haben leider nur wenige. Meiner ist so ein In-der-Theorie-willig-aber in-der-Praxis-dann-weniger-Exemplar. (Mein Papa ist von der fortschrittlichen Sorte, hat aber auch den optimalen Job dafür).
Irgendwie redet ihr am Thema vorbei, Stefanius hat doch wegen UNTERHALTSVORSCHUSS gefragt, den gibt es nur für Kinder dessen anderer Elternteil nicht zahlen kann/will oder was auch immer und der fällt weg, wenn sie ihren neuen Partner heirtat. LG Ramona
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