Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage !!! Und zwar haben mein Lebensgefährte und ich zusammen 2 Kinder (im November 3) Eine nette Sprechstundenhilfe beim FA fragte mich mal, ob ich verh. sei. Dies beneinte ich natürlich, da es ja nicht so ist- Sie meinte, in einem Ernstfall, also wenn mir was zustößt, würde mein Partner und leiblicher Vater unserer Kinder nicht die Kinder bekommen, wenn er sie nicht adoptiert. Wie ist das? Kennt sich damit jemand aus? Ich meine OK, wir wollen mal nicht hoffen, dass mir was zustößt, aber im Ernstfall ist doch ne verzwickte Lage, da ich ja auch nicht will, dass unsere Kids dem Papa weggenommen werden, "nur" weil wir immer noch nicht verheiratet sind. lg Danny
Also wir haben 2 Kinder und sind nicht verheiratet. Wir haben aber auf dem Amt die Vaterschaft bestätigt und das gemeinsame Sorgerecht festgelegt, genau aus diesem Grund. Natürlich darf mein Partner die Kinder im Ernstfall behalten. Er hat ja dann auch das Sorgerecht. Ich glaube, die Sprechstundenhilfe hat überhaupt keine Ahnung. :-) LG!
So ein Quatsch! Wenn er der Vater ist, dann braucht er die Kinder nicht zu adoptieren, es sind seine. Er steht ja bestimmt auch in der Geburtsurkunde. Leute gibts! Cata
Hallo also wenn er das Sorgerecht hat bekommt er auch die Kinder. Ich war beim Jugendamt und hab das schriftlich festlegen lassen wo meine tochter wohnt wenn mir mal was passiert. Ellia
Hallo ich denke, das sie es meinte, wenn mehr als 5 jahre vergangen sind, sprich das kind 6 jahre alt ist müsste er es adoptieren, um den familiennamen zu geben. es sei denn er nimmt einfach deinen an oder der / die kleinen haben schon sein namen. lg
sowas hab ich auch noch nie gehört,wenn der vater in der geburtsurkunde steht und er die vaterschaft anerkannt hat muß er doch net sein eigenes kind adoptieren,wir hatten erst spät nach der geburt unserer tochter geheiratet und mein mann mußte unsere tochter net adoptieren das ging alles automatisch lg diana
Ich denke sie bezog es auf deine Kinder die du mit deinem Exmann hast. Die müßte er adoptieren um sie zu bekommen, euer gemeinsames Kind ist seins und das bekommt er auch.
Also nachdem du mit dem Vater der Kinder zusammen lebst bleiben die Kinder bei ihm sollte dir was zu stoßen das einzige z.B. was ich auch mache wenn ich meinen Mann heirate ist zu Beispiel die Namensänderung wenn ihr heiratet dann können die Kinder falls sie deinen Mädchennamen haben den Namen annehmen den ihr bei der Hochzeit habt dann heißen alle gleich aber ansonsten bekommt dein Mann die Kinder immerhin hat er ja auch die Vaterschaft beim Jugendamt bestätigt.
Da es eure gemeinsamen Kinder sind und er ja auch der Vater ist ist das quatsch!!! Laß dich von der nicht verrückt machen! Lg Melanie
Dazu lief mal ein ganz trauriger Bericht auf RTL/Punkt 12. Ein unverheiratetes Paar hatte ein Kind, die Mutter starb und das Kind wurde dem Vater nicht zugesprochen, weil sie nicht verheiratet waren. Es scheint da also irgendeine Regelung vom Gesetz her zu geben, von der ich aber leider keine Ahnung habe. Habe es wie gesagt auch nur total schockiert gesehen. Der Vater hatte sich übrigens nichts zu Schulden kommen lassen (das Kind schlecht behandelt o.ä.). Vielleicht kannst du an den Beitrag von RTL noch rankommen!? Das glaubt man sonst echt nicht!
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