PuenktchensMami
Alleinerziehende alle 2 Jahre (was heißt hier alleinerziehend? getrennt und gem Sorgerecht, wenn die Kinder bei beantragender Person leben auch ??) Unverheiratet? Im Normalfall alle 4 Jahre (bzw alle 3 Jahre) kann dazu jemand wsa sagen ? Ist das so richtig ?
Jeder der Kinder hat darf im Normalfall alle 4 Jahre fahren.Da gibt es keine Abstufungen wegen, Alleinerziehnd, verwitwet, Alter der Kinder oder sonstiges. Es gibt verschiedenes warum man eher fahren kann. Das ist aber krankheitsbedingt und hat nichts mit dem Lebenstil zu tun. LG Chrissie
Gebe meiner Vorschreiberin Recht. Hatte mal gehört(ist aber schon Jahre her und kann sich seitdem geändert haben), dass man alle 2 Jahre Anspruch hat, wenn man ein schwerst behindertes Kind hat. Das fällt dann aber unter dem Aspekt von "bei gesundheitlichem früher".
Erkundige dich doch mal bei Caritas od. Diakonie oder so was, die bieten ja auch Beratung an und helfen beim Antrag. Die wissen sicher auch, wann man eher fahren darf. Soweit ich das auch weiß gebe ich meinen Vorschreiberinnen recht, es muss mit der Gesundheit bzw. Krankheit des Kindes zusammenhängen. Z.B. wenn man ein extremes Frühchen hatte kann man auch nach 2 Jahren wieder fahren. Kommt wohl immer aber auch auf den Einzelfall an. LG Rosinchen
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter-Kind-Kur Norderney
- Innenthaler Hof
- Klinik mit guter Eingewöhnung - Zwillinge 3 Jahre
- Ich suche dringend eine kurklinik
- Wie groß sind die Qualitätsunterschiede zwischen MuKiKur-Kliniken wirklich?
- Ausstattung? Breite Betten o.ä. für Mütter mit Kindern, die nicht allein schlafen?
- Mitgebsel für Freundin
- Mutter-Kind-Kur mit 2 Kindern, 1 unter 2 Jahren... und möglichst in Sommerferien
- Mutter Kind Kur Ostsee
- Wer fährt auch in die Maximilian Klinik nach Scheidegg?