Heidschnucke
ich habe mir bei der DAK einen Kurantrag angefordert, auf diesem steht oben im Briefkopf 19.1.2012. In Kur war ich bis Ende Februar 2008 und in dieser 4 Jahresfrist darf man keinen neuen Antrag stellen. ("ich erkläre dass innerhalb der letzten 4 Jahre vor dieser ANTRAGSSTELLUNG keine Maßnahmen durchgeführt wurden") Ich möchte das Formular bis März liegenlassen und dann einreichen, dann hätte die DAK in ihrem Eingangsstempel ja auch März stehen. Nun meint mein Mann, dass das Datum auf dem Formular zählt. Das könnte man doch überschreiben, oder? Der Arzt würde auch auf März datieren und fahren würden wir überhaupt erst ab Sommer 2012. Außerdem steht unten im Unterschriftsfeld noch kein Datum, das schreibt man doch auch per Hand rein.
Ich war im Oktober 2009 zur Kur und darf ab 2013 wieder einen Antrag stellen......auch im Januar schon. MfG
Einen Antrag kannst du jederzeit stellen, nur wenns unterhalb der 4-Jahresfrist ist (und im SGB9 gelten Jahre und nicht Jahrgänge), wäre es eine vorzeitige Kur und würde nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen dazu zu treffen. Wenn die dir das so gesagt haben, dann laß dir das schriftlich geben, damit derjenige Sachbearbeiter dann dafür gerade steht, der dir das erzählt hat, falls dein vorzeitiger Antrag scheitern würde. Erst ab dem Tag, wo deine letzte Kur 4 Jahre her ist, gilt es nicht mehr als vorzeitige Kur.
Datum der Antragstellung bei einer Kur ist dann, wenn du den Antrag tatsächlich stellst, wenn du den Antrag im März stellst, trägst du eben auch das Datum ein. Wäre ja ebenso möglich, daß du den Antrag nicht stellst und somit gäbe es gar kein Datum der Antragstellung, obwohl der 19.1. eingetragen ist. Bei anderen Angelegenheiten wiederum ist das anders, z.B. beim Jobcenter, da gilt tatsächlich das Datum bzw. der Monat, wo du die Anträge geholt hast - da ist aber dann auch angegeben, wann du sie ausgefüllt abgeben mußt, da sie sonst ungültig werden. Du kannst auch jederzeit neue Anträge aus dem Netz runterladen und ausdrucken und mit eben dem aktuellen Antragsdatum versehen. Auch wenn die KK evtl. anderweitige Formulare benutzt, gilt der Antrag dann als gestellt, wenn eindeutig daraus hervorgeht, welche Kassenleistung du beantragst und Atteste des Arztes mitsendest.
Du kannst auch in besonderen Fällen nach 2 Jahren eine Muki-Kur beantragen, werde ich jetzt auch machen. Da ich meine dann 13jährige nochmal als Therapiekind mitnehmen möchte. Ob es genehmigt wird hoffe ich mal!
Sicher kann man schon eher eine beantragen, aber es gibt eine allgemeine 4-Jahres-Frist und keine andere, es besteht aber die Möglichkeit vor Ablauf dieser 4 Jahre eine Kur zu bekommen, wenn ausreichend Gründe dazu vorhanden sind, das sind dann die sogenannten Ausnahmen von der Regel.
Da hast du recht. Ich hatte letztes Jahr 3 OPs und möchte meine im Sommer 13jährige Tochter (ADHS) nochmal als Therapiekind mitnehmen. Ich hoffe das meine KK (die bis jetzt fast alles genehmigt hat) mir auch die Kur genehmigt. Also Daumendrücken!
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