Mona01
Hallo ihr Lieben, Wir waren nach langem warten im Oktober 2016 in einer Mutter-Kind-Kur. Kann ich tatsächlich erst ab Oktober 2020 einen neuen Antrag stellen? Bis der genehmigt ist UND dann noch ein freier Platz da ist vergeht unter Umständen nochmal jede Menge Zeit.... Wie war das bei Euch mit dem zweiten Mal? Danke schon mal für Eure lieben Antworten. Liebe Grüße, Ramona
Normalerweise kann man"nur" alle 4 Jahre eine Mutter-Kind Kur beantragen .Mein Sohn und ich waren im März 2008 , März 2012 , März 2016 und März 2018 zur Mutter-Kind Kur . Nur beim letzten Mal mußte ich einen Widerspruch einlegen . Bevor du das nä Mal eine Mukikur beantragst , würde ich bei deiner Krankenkasse nachfragen , wielange die Bearbeitungszeit eines Kurantrags ist und vor Ablauf der 4 Jahre einen erneuten Kurantrag stellen . Fahren kannst du voraussichtlich erst , wenn die 4 Jahre rum sind . Ich habe immer im Okt. vor Kurantritt den Kurantrag gestellt und sp nach 6 Wochen einen positiven Bescheid im Briefkasten .
Normalerweise kann man"nur" alle 4 Jahre eine Mutter-Kind Kur beantragen .Mein Sohn und ich waren im März 2008 , März 2012 , März 2016 und März 2018 zur Mutter-Kind Kur . Nur beim letzten Mal mußte ich einen Widerspruch einlegen . Bevor du das nä Mal eine Mukikur beantragst , würde ich bei deiner Krankenkasse nachfragen , wielange die Bearbeitungszeit eines Kurantrags ist und vor Ablauf der 4 Jahre einen erneuten Kurantrag stellen . Fahren kannst du voraussichtlich erst , wenn die 4 Jahre rum sind . Ich habe immer im Okt. vor Kurantritt den Kurantrag gestellt und sp nach 6 Wochen einen positiven Bescheid im Briefkasten .
Alleinerziehende können alle 2 Jahre zur Kur. Ich war mit meiner Tochter Oktober 2017 in Kur. Jetzt will ich nächstes Jahr bevor sie zur Schule kommt nochmal mit ihr in die kur. Ich hoffe es wird schnell genehmigt und wir können vor Schulbeginn nochmal weg um Luft und Energie zu tanken . Viel Glück beim 2 Antrag :) Lg
Ein Gerücht, das sich hartnäckig hält. Nein, auch für Alleinerziehende gelten die gleichen Regeln. Der Standard ist alle 4 Jahre, Beim Vorliegen von neuen Indikationen kann vorzeitig beantragt werden, wobei die Hürden da natürlich höher sind.
Nein das ist kein Gerücht. Das hat die Krankenkasse wie die kur Einrichtung wo ich war mit selber gesagt und bestätigt.
Dann zeig mir den Paragraphen. Die Kurkliniken sagen das gerne. Logischns sie verdienen ja daran. Vielleicht hast du eine Krankenkasse die Recht großzügig ist und natürlich ist es ein Belastungsfaktor Alleinerziehend zu sein. Dies alleine impliziert jedoch nicht das Recht auf eine vorzeitige Kur.
Wenn du der Meinung bist dann ist ja ok ;) Ich weiß was ich gehört habe und was mir gesagt wurde . Mehr kann und will ich dazu jetzt auch nicht mehr sagen. Schönen Abend
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