MamavonLukas
Guten Abend, da ja die Genehmigungen für Mutter-Kind-Kuren oft sehr lange dauern und auch Widersprüche sich immer in die Länge ziehen, mal ein Tip von der unabhängigen Patientenberatung der Bundesregierung: Verfahren sollen innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein, ist das nicht der Fall kann man Untätigkeitsklage einreichen. Ich habe dies meiner Krankenkasse jetzt schon mal angedroht (bei mir sind noch keine drei Monate rum, aber es liegen besondere Umstände, die dringlich sind vor). Ergebnis: Der MDK behandelt meinen Widerspruch jetzt als Eilfall und mit viel Glück weiß ich am Ende der Woche, ob er erfolgreich war. Also, nicht nur warten, ganz massiv die Rechte einfordern (§ 75 VWGO). Grüße Mama von Lukas
Hallo, und danke. Meine KK war recht schnell (3 Wochen und Zusage) aber vielleicht wartet irgendwer schon länger... LG
Zählt die Dreimonatsfrist jeweis für die Antragstellung und gegebenenfalls Ablehnung und dann wieder neu für die Einreichung des Widerspruches?
Ja, die Frist geht immer wieder von vorn los, da es ja unterschiedliche Angelegenheiten sind (Antrag - Ablehnung, Widerspruch - Widerspruchsbescheid). Grüße Mama von Lukas
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