zora221
Hallo, mich würde mal interessieren, ob die Wartezeit sich aufgrund der Anzahl der Kinder ändert? Normal hat man doch 3 Jahre Wartezeit, ist das bei mehreren Kindern anders? Oder wie kann man das sonst umgehen?? LG
Hallo, normalerweise darf man alle 4! Jahre eine Kur beantragen. Das ändert sich auch mit 3 Kinder nicht. Selbst als Alleinerziehende mit 3 Kindern darf man i.d.Regel nur alle 4 Jahre fahren, es sei denn es bestehen schwere gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Belastungen, die eine vorzeitige Kur rechtfertigen. Aber es ist schwer, wenn auch nicht unmöglich. Versuchen kann man es immer. LG leaelk
Unterschreitung des 4-Jahreszeitraumes wenn dadurch eine zwingende stationäre Aufnahme verhindert wird. Ich habe vier Kinder, eines mehrfach schwerstbehindert und auch das wäre kein Grund für eine vorfristige Kur ausser es wäre eben etwas was hiesse entweder Kur oder in die Klinik an sich Allerdings gibt es auch kulante Krankenkassen ich bin privatversichert und bekomme GARKEINE Mutter-Kind-Kur.. dagmar
Hallo Dagmar, fährst Du trotz der fehlenden Unterstützung der KK zur Kur? Ich habe Beihilfe 70% (die zahlt) und fahre demnächst mit meinen drei Kindern zur Kur. Die Ergänzung von 30% bin ich privat bei der Halleschen, die zahlt auch gar nix. Allerdings gibt es ein kleines Krankenhaustagegeld bei stationären Aufenthalten in Höhe von 10 Euro und ich finde, dass das bei 21 Tagen und summasummarum 210 Euro immerhin etwas ist. Viele Grüße
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