Mitglied inaktiv
Hallo, mein Hausarzt hat die Kur quasi beantragt. Also die Formulare bei der KK eingereicht. Nun kam die Absage. Wer legt den Widerspruch ein? Ich allein? Der Arzt in meinem Namen? Danke.
Das muss der Antragsteller, also in diesem Fall du machen, der Arzt hat ja nur die erforderlichen Unterlagen ausgefüllt, wenn der Arzt einen Widerspruch schreibt, dann ist das ein ärztliches Gutachten, das ist dann kostenpflichtig. Es reicht erstmal, nur Widerspruch einzulegen, damit die Frist gewahrt bleibt, alles andere kann dann später nachgereicht werden. Den meisten Widersprüchen wird statt gegeben, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt, die nicht so einfach abgelehnt werden darf, was aber immer mal wieder gerne versucht wird.
Vielen lieben Dank für deine Antwort
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