Elternforum Mutter-Kind-Kuren

Ablehnung einer "medizinischen Vorsorgeleistung" (=Kur) mit der Begründung

Ablehnung einer "medizinischen Vorsorgeleistung" (=Kur) mit der Begründung

Mitglied inaktiv

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,das "die ambulanten Behandlungsmaßnahmen am Wohnort noch nicht ausgeschöpft sind". Ich schreibe gerade den Widerspruch und brauche mal Eure Gedanken. Ich beantrage eine _VORSORGE_ Leistung, die wegen nicht ausgeschöpfter ambulanter _ BEHANDLUNG_smaßnahmen der betreffenden Erkrankung abgelehnt wird?! Vorsorge = Prävention, Vorbeugung einer Verschlimmerung der Krankheitssituation. Behandlung = Therapie. Verstehe nur ich das nicht? Grüße vom Schwein


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Ambulant ist immer billiger als stationär. Deshalb muss dargelegt werden, wieso Du am ort alles ausgeschöpft hast, vergeblich, und jetzt eben weg musst. Also wieso Du keine Prävention am Wohnort machen kannst. Ich mache jetzt eine Kur wegen Erschöpfung. Theoretisch kann ich das auch zuHause- aber hier sind Mann udn Kinder und die tragen zu meinem Sress bei- denn zuhasue muss ich kochen, waschen putzen einkaufen und all das- nur die reistellung von der Erwerbsarbeit hülfe da nicts. Deswegen will ich weg- wo ich nicht Haushalt habe. Verstehst Du, was ich sagen will? Benedikte