Elternforum Rund ums Kleinkind

Sorgerecht..

Sorgerecht..

alina_12072020

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Hallo ihre lieben, ich muss euch mal was fragen um etwas loszuwerde.. Mein sohn ist 21 monate, wir sind im September 2021 von Bayern nach Leipzig zu meinem jetzigen Partner gezogen (nicht der vater vom Kind), der erzeuger von meinem Sohn hat es zugestimmt.. aber im märz machte er noch total den stress dass ich runterfahren soll mit kind obwohl ich ein Attest von Arzt habe dass ich reiseunfähig bin auf unabsehbarer zeit.. er sagte mir er gibt mir noch bis zum 15.3 zeit ansonsten schaltet er seinen anwalt ein.. nun er meldet sich nie also er zeigt absolut KEINE interesse am kind.. kann ich das alleinige sorgerecht beantragen?..


Melissa91

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Antwort auf Beitrag von alina_12072020

Du kannst natürlich vieles beantragen, aber das wird (so wie es sich anhört) ein quasi unmögliches Unterfangen, dem Kindsvater das Sorgerecht aufgrund von ,,Interesselosigkeit“ zu entziehen. Das klingt vielleicht hart, aber nur wenn der Vater eine wirkliche Gefahr für das Kindswohl darstellt, kann ihm das Sorgerecht entzogen werden. Dazu müsste ihm diese Gefahr auch in irgendeiner Form nachgewiesen werden. Und hier geht es wirklich um Gefahr für Leib und Leben und die seelische Gesundheit. Wenn er jetzt so ,,Druck“ macht, den kleinen sehen zu wollen, kann man ihm vor Gericht auch nicht mangelndes Interesse unterstellen. Du bräuchtest als Person, die sich in der Hauptsache um das Kind kümmert, allerdings meines Erachtens das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet, du darfst alleine entscheiden wo sich das Kind aufhält, in welche Kita, Schule etc. Es gehen soll, mit wem es wenn es groß ist eventuell mal in den Urlaub fahren darf oder nicht. Das bedeutet im Alltag dann häufig eine Erleichterung für Mamas, die alleinerziehend oder mit neuem Partner sind. Du kannst dann aber immer noch nicht bestimmen, dass der Papa sein Kind nicht sehen darf, weil es sich zB nicht bei ihm aufhalten soll. Denn jeder Papa hat auch noch ein Umgangsrecht, welches er auch einklagen kann. Sofern der Kindsvater keine Gefahr für das Kindeswohl darstellt, würde ich wirklich empfehlen, zu versuchen eine Einigung zu finden. Es wäre vielleicht auch möglich, dass er zu seinem Sohn fährt, wenn du reiseunfähig bist. Einigungen die per Gericht erzwungen werden, sind wirklich immer sehr langwierig und unschön für alle Parteien und auch eine Belastung für die Kinder, auch wenn sie noch sehr klein sind. Ich habe schon öfter erlebt, dass Väter ihr Umgangsrecht eingeklagt haben und im Endeffekt mehr Zeit mit dem Kind zugesprochen bekamen per Gericht, als die wenigen Treffen die sie zuvor hin und wieder eingefordert hatten.


alina_12072020

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Antwort auf Beitrag von Melissa91

Er würde nicht hochfahren weil er ein zweites kind erwartet.


Melissa91

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Antwort auf Beitrag von alina_12072020

Ich würde ihm (sofern er keine Gefahr für das Kindeswohls darstellt und du dich hier sorgst) das Angebot machen, dass er - sobald es die anstehende Geburt des zweiten Kindes für ihn zulässt - den Kleinen sehen kann und du offen für ein Treffen bist. Damit hast du dein Entgegenkommen gezeigt und dem Kindsvater nicht sein Recht auf Umgang verwehrt. Was sollte ein Rechtsanwalt vor diesem Hintergrund dann überhaupt vor Gericht erstreiten? Da wird der Kindsvater gegen dich nichts in der Hand haben. Sofern er wirkliches Interesse hat, wird er von dem Angebot Gebrauch machen. Es ist ja nicht deine Pflicht, dass du ihm das Kind bringen musst, vor allem nicht dann, wenn es deine Gesundheit gerade nicht zulässt. Damit hättest du ihm dem Umgang ermöglicht und ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, ist dann seine Sache.


Melissa91

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Antwort auf Beitrag von Melissa91

Ich meine natürlich bei dieser Option, dass der Kindsvater euch besucht und zu euch fährt. Und nicht du fahren musst ;-)


Rote_Nelke

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Antwort auf Beitrag von alina_12072020

Die Person, die weg zieht, hat dafür zu sorgen, dass der Kontakt trotzdem zustande kommen kann. Da ist er absolut im Recht. Ob er dich damit nun ärgern will oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn du das Kind nicht bringen kannst, muss du jemanden finden, der es kann.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von alina_12072020

Du kannst es beantragen, wirst es aber nicht bekommen. Was für eine Abmachung hattet ihr, als du wegzogst? Er muss fahren, um das Kind zu sehen, auch wenn du vorher weggezogen bist - außer ein Richter hat anders entschieden. Weshalb will er seinen Anwalt einschalten? Weil du nicht mit dem Kind zu ihm kommst? Siehe oben. Zudem hat der Umgang nichts mit dem Sorgerecht zu tun, er darf sein Kind auch besuchen, wenn er kein Sorgerecht mehr hätte. Ihr alle beide solltet euch über eutre Rechte und Pflichten informieren.