Elternforum Rund ums Kleinkind

landeserziehungsgeld

landeserziehungsgeld

meli92

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ab dem 10. lebensmonat bis wann ? ne freundin von mir wollte den antrag holen, dann meinten die aber sie würde das nicht bekommen, weil sie 2 jahre lang elterngeld bekommen hat... jetzt sind wir aber grad aufs thema bekommen und sie hat mir das erzählt.... ich dachte dann aber das kann nicht sein, was hat elterngeld, mit landeserziehungsgeld zutun?! jetzt hab dort angerufen, und die meinten auch des hat nichts miteinander zutun.... jetzt ist der kleine aber schon fast 3 jahre alt.... und jetzt will ich wissen ob sie es jetzt noch bekommen kann...


lady26

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Antwort auf Beitrag von meli92

Sie hätte auf alle Fälle Anspruch aufs Landeserziehungsgeld auch wenn sie das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet hatte.... versuchen kann sie es schon noch aber sie wird nicht mehr alles bekommen, sondern nur noch entw. 3 o. 6 Monate rückwirkenb, bin mir nicht sicher.... irgendwo steht das vielleicht mal googeln. lg


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von meli92

Nachfolgendes habe ich gefunden: Landeserziehungsgeld Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld ein Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und z. B. die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten. Eine vergleichbare familienfördernde Leistung wird außer in Sachsen nur in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen gewährt. Wenn Sie für das Kind einen Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beanspruchen, ist das Landeserziehungsgeld in aller Regel ausgeschlossen. Frist/Dauer Landeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für einen Monat vor der Antragstellung gezahlt. Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraumes gestellt werden. Landeserziehungsgeld kann beginnend im 2. oder beginnend im 3. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Bei Bezug beginnend im 3. Lebensjahr kann Landeserziehungsgeld in folgendem Umfang gewährt werden: 1. Kind: neun Monate je EUR 200 2. Kind: neun Monate je EUR 250 ab 3. Kind: zwölf Monate je EUR 300. Voraussetzung für diesen Leistungsumfang ist, dass für dieses Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Andernfalls gilt der gleiche Leistungsumfang wie bei Leistungsbezug im 2. Lebensjahr. Ein Leistungsbezug bereits im 2. Lebensjahr (z. B. direkt im Anschluss an das Bundeselterngeld) wird wie folgt ermöglicht: 1. Kind: fünf Monate je EUR 200 2. Kind: sechs Monate je EUR 250 ab 3. Kind: sieben Monate je EUR 300. Für Kinder, die ab 2011 geboren sind, können für das 1. Kind 150 und für das 2. Kind 200 Euro Landeserziehungsgeld gezahlt werden. Ab dem 3. Kind bleibt es bei dem Betrag von 300 Euro monatlich. Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige familienfördernde Leistung. Die Einkommensgrenzen für Alleinerziehende und Paare liegen bei 14.100 und 17.100 Euro. Landeserziehungsgeld darf bei einkommensabhängig gewährten Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Es steht den Eltern zusätzlich zur Verfügung. Landeserziehungsgeld im Lebenslagenportal von Amt24 - Sachsens Service Portal Erforderliche Unterlagen Antrag auf Landeserziehungsgeld Bescheinigungen - Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld für das Kind Verdienstbescheinigung der Antragstellerin - Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld Verdienstbescheinigung des (Ehe/Lebens) Partners - Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld Geburts-/Abstammungsurkunde im Original Das Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig auf Antrag gewährt. Den Antrag auf Landeserziehungsgeld können Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei den Elterngeldstellen der Landkreise und Kreisfreien Städte anfordern und ihn ausgefüllt entweder persönlich oder schriftlich beim zuständigen Amt wieder abgeben. Gruß Sylvia


Slavonka86

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Bei uns in BaWü ist das mit dem LEG so, dass bei verheirateten Paaren das Netto Einkommen nicht höher wie 1436€ monatlich betragen darf, und bei Alleinerziehenden nicht mehr wie 900€ Netto...hatte den Antrag Fehlerhafterweise zugeschickt bekommen...die haben sich vertan und mir statt dem Elterngeldantrag diesen zugeschickt damals, und da stand das so drin. Ach und zusätzlich stand drin, dass es frühestens ab dem 10. Monat des Kindes beantragt werden kann und spätestens mit 18 Monaten glaub ich. LG


Tinchen81

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Antwort auf Beitrag von Slavonka86

Also, ich habe auch BaWü einen Antrag gestellt da war meie Tochter 15 Monate alt, ich habe den antrag Rückwirkend ab dem 13 LM gestellt und bekam das Geld bis zum 22 LM. Es wurde bei uns gekürzt und so bekamen wir jeden Monat 225 Euro. Alle sagten zu mir wir würden es nie bekommen etc. pp., hab den Antrag trotzdem gestellt und es hat geklappt. Muss allerdings auch sagen das mein Mann in dem Jahr, vor der Geburt unserer Tochter 6 Monate krank war. Das hat wohl auch noch eine Rolle gespielt (zwecks einkommen). Ich würd´s versuchen, lieber eine eindeutige absage als immer denken ach hätt ich doch mal gemacht LG Tinchen