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Kinderkonto/ Jobcenter

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Kinderkonto/ Jobcenter

Karina79

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Ich bin alleinerziehende Mutter einer knapp 2jährigen Tochter. Ich bekomme Hartz4, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß. Als meine Tochter auf der Welt war habe ich ihr ein Konto eingerichtet, nun ist da auch schon was drauf, ich muß ja mal was ansparen, da ich vom Vater kein Geld bekomme, das Kind braucht stets neue Kleidung und auch mal ein neues Kinderzimmer, kann ja nicht ewig im Kinderbett schlafen, auch einen neuen Schrank, kann ja nicht immer die ganzen Sachen in die Wickelkommode machen, die wird ja dann auch zu klein. Jetzt will das Jobcenter an das Konto meiner Tochter ran ,will Kontoauszüge und Nachweise haben, habe aber auch Geld von Oma, Opa und Paten dafür bekommen. Wer hatte auch schon mal so ein Problem und was habt ihr gemacht?


Fru

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Antwort auf Beitrag von Karina79

Ätzend wenn man jedes Forum auf macht uns immer die gleichen Fragen zu lesen bekommt....reicht nicht ein mal, oder zwei mal?


Tine1

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Antwort auf Beitrag von Karina79

Grundsätzlich gilt, dass du dein Vermögen (bis auf einen geschützten Freibetrag) "verwerten", also zur Sicherung deines Lebensunterhalts einsetzen musst. Nicht "verwertbar" ist Vermögen dann, wenn du nicht darüber verfügen kannst. Z. b. bei einem Sparbuch, das von Großeltern oder anderen unter ihrem Namen für Enkel eingerichtet werden, sodass diese erst bei Volljährigkeit darüber verfügen können oder durch die Etlern auf die Namen minderjähriger Kinder eingerichtete Sparbücher. Es kommt also darauf an, ob das Sparbuch auf deinen Namen läuft oder auf den Namen deines Kindes und ob es "verwertbar" ist. Außerdem muss Geld nicht verwertet werden, das durch den Geldgeber "zu treuen Händen" übergeben wurde und mit einer Verfügungsbeschränkung versehen ist. Wenn es in deinem Fall nun z. B. die Verfügungsbeschränkung deiner Verwandten gibt, dass das Geld für irgendetwas bestimmtes gezahlt wurde und du das nachweisen kannst (ggf. Verwendungszweck auf dem Kontoauszug, schriftliche Erklärung deiner Eltern/Verwandten etc.), musst du es nicht zur Sicherung deines Lebensunterhalts ausgeben. Außerdem gibt es die normalen Freibeträge, die nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts herangezogen werden. Für minderjähige Kinder 3100 Euro, für Erwachsene pro Lebensjahr 150 Euro, mindestens aber 3100 Euro. Zusätzlich nochmal 750 Euro je Person unabhängig vom Alter, also 1500 Euro für dich und dein Kind. Bsp: Du bist, sagen wir mal, 25 Jahre und lebst alleine mit einem minderjährigen Kind. Dein Freibetrag ist: 3750 Euro (25x150 Euro) + 750 Euro. Insgesamt: 4500 Euro. Der Freibetrag für dein Kind: 3100 Euro + 750 Euro. Insgesamt: 3850 Euro. Gruß Tine


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Karina79

Freibeträge sind dir genannt worden. Kontoauszüge wollen sie meist die letzen 6 Monate sehen. Liegst du innerhalb der Freibeträge kann dir das Jobcenter nix. Und ja, man muss die Hosen ausziehen zu gut Deutsch. Zu leiden haben sowieso immer diejenigen die das Geld wirklich brauchen und die ganzen Schmarotzer bekommen sie nicht gefasst. Ob du es glaubst oder nicht ich hatte eine Eigentumswohnung die ich vor über 10 Jahren verkauft habe, sogar da wollten sie den Nachweis sehen, ich hätte ja mit Gewinn verkauft haben können und irgendwo Geld verstecken. Aber die Schmarotzer von nebenan fahren dicken Mercedes und Porsche und gehen zum Amt. Sie können nix machen, da die Fahrzeuge nicht auf sie angemeldet sind. Einen Maserati Fahrer auf dem JobCenter habe ich Life erlebt. Der Sachbearbeiter hat sich den Fahrzeugbrief zeigen lassen, Auto nicht auf ihn zugelassen.


Tine1

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Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Betrug gibt es überall. Das ist kein spezielles Hartz IV-Thema, wenngleich es hier medial besonders breit getreten wird. Ein großer finanzieller Schaden entsteht hier jedoch nicht, da solltest du dich lieber bei den Betrügern anderer Gesellschaftsschichten umschauen.