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Kinderbetreuung in der Krippe = Wer kennst sich rechtlich aus?

Kinderbetreuung in der Krippe = Wer kennst sich rechtlich aus?

Sternenmeer

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Hallo! Ich habe ein großes Problem und brauche Hilfe. Ich wollte mein Kind ab September in die Krippe tun. Hätte in der Stadt, in der ich arbeite auch einen Platz. Nun heißt es aber, weil wir vom Dorf sind, dass sie mein Kind nicht nehmen können, zum einen - da die Stadtkinder vorrang haben - weil es keinen Kooperationsvertrag mit meinem Dorf gibt. Ich kann bei uns im Dorf die Krippe nicht in Anspruch nehmen, da sie nur vormittags auf hat und ich aber nur nachmittags einen Platz brauche. Ich habe schriftlich von meiner Gemeinde, dass sie mir keine Betreuung zur Verfügung stellen können, so wie ich es brauche. Ich würde gerne mit meiner Gemeinde reden, ob die nicht die Vertrag eingehen würden mit der Stadt, aber ich brauche irgendwie einen Paragraphen, dass mir eine Betreuungsanspruch zustehen und irgendetwas was ich zum argumentieren habe. Wer kann mir helfen? DANKE


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Sternenmeer

Ich habe da leider keine Kenntnis, doch würde ich mit dem Jugendamt sprechen. Die wissen doch sicher Bescheid und haben eine Auskunftspflicht ich denke, dass man dir dort sicher helfen kann.


Sternenmeer

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Da kam nur der Satz: Suchen Sie sich halt eine Tagessmutter


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sternenmeer

Das wird vermutlich nix bringen! Der Anspruch gilt in der Gemeinde in der das Kind lebt! Habt ihr jemanden in Stadt wo ihr auf dem Papier wohnen könnt? Wenn ihr in der Stadt gemeldet seit sieht es anders aus! Hier ist es auch so dass Eltern die ihre Kinder bereits in Einrichtung haben,rausnehmen müssen wenn sie an den Stadtrand ziehen,der aber nicht mehr zur Stadt sondern zu einem Landkreis gehört! Das einzigste was du probieren solltest dass du mit JA eurer Gemeinde sprichst,was es sonst noch für Möglichkeiten gibt! Tagesmutter zum Beispiel! Die Gemeinde in der das Kind mit Rechtsanspruch lebt kann sich nicht entziehen in dem es sagt,hier gibt es keine Möglichkeit! Sie sie daran euch eine Möglichkeit aufzuzeigen!


Ev71

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Antwort auf Beitrag von Sternenmeer

Hallo, ich kann dir auch nur raten, sprich mit dem zuständigen Jugendamt. Du hast in der Tat keinerlei Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kitaplatz am Arbeitsort, wenn du nicht auch dort wohnhaft gemeldet bist. Den Rechtsanspruch in deinem Ort hast du aber. Ich denke aber, der ist leider auch "erloschen", wenn du schon einen angebotenen Krippenplatz im Ort abgelehnt hast. Leider ist im Gesetz nirgendwo vermerkt, dass der angebotene Platz auch die von dir gebrauchten Zeiten abdecken muss. Totaler Quatsch für arbeitende Mütter, aber so ist es leider. Der Rechtsanspruch ist seitens der Gemeinde erfüllt, wenn sie dir einen Vormittagsplatz anbieten. Um alles andere musst du dich rein rechtlich selber kümmern... Da bleiben dann leider nur zwei Möglichkeiten: - Tagesmutter suchen und regeln, dass diese auch durch das Jugendamt bezuschußt wird. Achtung, das kann auch abgelehnt werden, wenn ein Krippenplatz für dein Kind da wäre, besser vorher abklären. - Andere Arbeitsstelle suchen, die mit den Krippenzeiten passt. Ich weiß selber, dass das bescheuert ist, aber so denkt es sich der Gesetzgeber. Ev.


Susanne.75

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Antwort auf Beitrag von Ev71

Die Wohnortgemeinde kann auch eine Kostenzusage für den Krippenplatz in der anderen Gemeinde machen. Bei uns war es damals so, daß wir die Zusage von der Gemeinde, in die wir umgezogen sind, bekamen, damit meine Tochter nicht für ein 3/4 Jahr noch die Krippe wechseln mußte, bis es in den KiGa ging. Das hatte sich dann allerdings doch erledigt, weil wir den KiGa-Platz von der Einrichtung nur zugesagt bekamen, wenn sie dort vorher Krippenkind war. Also hat sie doch noch für die Zeit gewechselt. Aber unsere alte Gemeinde hätte das gern gemacht. Es war zwar nicht so, daß sie zu wenig Kinder für ihre Plätze in der eigenen Gemeinde hatten (absolut nicht), aber ein belegter Krippenplatz, bei dem eine andere Gemeinde einen Teil der Kosten trägt, ist ihnen dann doch lieber ;-)


Itzy

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Antwort auf Beitrag von Ev71

es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Kosten. das stimmt. Es gibt aber genug Jugendämter die bei entsprechenden Nachweisen auf Notwendigkeit sich auf eine Übernahme der Kosten einlassen. Da hilft nur sprechen und gut begründen. Wir haben das bsp. für unsere Einrichtung als Waldkiga. Meine Tochter ist bei der Stadt gemeldet, aber die Einrichtung ist eine Kreiseigene. Da es ein besonders pädagogisches Konzept ist was es in der Stadt nicht gibt werden die Kosten getragen. Da das Jugendamt dir als Alternative eine Tamu vorgeschlagen hat, wird es schwierig. Rechtlich sind sie da auf der sicheren Seite. Versuch es!!! Aber freundlich bleiben!


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Sternenmeer

Ich fürchte, Du hast keinen Anspruch auf einen Platz, wenn Du nicht in betreffender Stadt wohnst. Die Krippenplätze sind eh schon knapp, da ist garantiert keine Kapazität für Kinder von auswärts. Was spricht denn gegen eine Tagesmutter? Finde ich persönlich oft die bessere Alternative für so kleine Kinder.


Fuchsina

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Antwort auf Beitrag von Sternenmeer

Zum einen: der angebotene Platz muss erst einmal bedarfsgerecht sein. D.h. (wahrscheinlich) nicht, dass man - bei entsprechender Arbeitszeiten - nun ein Platz zwischen 20 nd 24 Uhr - nur mal als Beispiel - fordern kann. ABER ein Kindergarten der aussschliesslich Vormittags aufhat KANN m.E. ein bedarfsgerechter Platz gar nicht erfüllen. Insoweit sehe ich gerade NICHT so, dass die Gemeinde durch das Angebot in dem dorfeigenen Kindergarten den Rechtsanspruch erfüllt hätte. Was allerdings richtig ist, dass - leider - der Rechtsanspruch auch mit einer Tagesmutter efüllt werden kann da Tagespflege und Krippe per Gesetz als "gleichwertig" angesehen werden. Natürlich muss aber in Konsequenz heissen, dass dann die Mehrkosten zwichen Tagesmutter und Krippe von der Gemeinde getragen werden muss (einige Gemeinden, z.B. Wiesbaden haben deshalb bereits die Kostensätze für Tagesmütter und Krippe angeglichen). UND die Gemeinde bzw. Jugendamt muss zumindest eine Hilfestellung bei der Suche der Tagesmutter geben wenn sogar nicht konkrete Platzangeboten machen - der Satz "suchen Sie sich halt eine Tagesmutter" kann keine Erfüllung des Rechtsanspruches sein. Ich würde mich an das zuständige Jugendsamt wenden, das Problem schlildern und fragen wie nun ihre Lösung aussieht. Sie freundlich aber bestimmt und mach klar, dass Du über Deine Rechte im Klaren bist und bereits bist diese im Zweifel auch mit juristischer Hilfe durchzusetzen. DAS hilft häufig Wunder.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Fuchsina

In vielen Regionen sieht es trotz Rechtsanspruch düster aus. Vielerorts gibt es sogar leerstehende Gruppen, teilweise sogar ganze Einrichtungen! Viele konnten aufgrund Personalmangels gar nicht eröffnen. Auch Tagesmütter sind kaum noch zu finden (wobei es in unterschiedlichen Städten und Regionen schwanken kann) Auch die Fachschulen für Sozialpädagogik sind oft nicht ausgelastet.


lev13

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Also ich habe auch eine Tagesmutter vom JA bekommen obwohl in meinem Ort ein Krippenplatz frei gewesen wäre. Ich brauchte das nicht mal zu begründen. Wenn dir das JA schon geantwortet hat das du dir ne Tagesmutter suchen sollst dann musst du das JA selbst fragen. Die müssen dir eine vermitteln und die übernehmen auch die Kosten für die Pflege du bezahlst dann nur einen Elternanteil der liegt beim 1. Kind bei 125€ bei Einkommen über 2500€ und über 30h Betreuung. Manchen TAMUs nehmen noch n extra Beitrag. Außerdem bist du mit einer TAMu viel flexibler was mal Überstunden oder so betrifft. Ich weiß aber nicht in welcher Stadt/Gegend du wohnst. Ich bin aus dem "Osten" und bei uns ist das alles etwas besser geregelt.