Hanne1157
Hallo. :) ich habe mal eine Frage Der Kinderarzt ,,vermisst,,( verbleib des Kindes) seinen kleinen Patienten (Arztwechsel ??? ) und meldet das beim Jugendamt... Was passiert dann LG
Ich finde so etwas krass, denn ein Arztwechseln ist in Deutschland nicht verboten und ich muss das dem Arzt nicht mitteilen, wenn ich zu einem anderen gehe! Wieso nimmt er nicht Kontakt zu den Eltern auf? LG
hallo anka7 :) Ich gehe davon aus, das es zwischen eltern und Kinderarzt Ungereimtheiten gibt bezüglich der Eltern ... sonst würde er doch sicherlich erst mit den Eltern reden ? LG
Die U-Untersuchungen sind eigentlich nicht Pflicht, aber in den meisten (oder schon allen?) Bundesländern kommt das Jugendamt vorbei, wenn man die Termine nicht einhält. Ob der Arzt oder die Krankenkasse das meldet, kann ich nicht sagen. Bei einer Bekannten ist dies passiert. Sie hat einen Termin verpasst, weil der ältere Sohn im lange Krankenhaus war. Das Jugendamt war dann einmal zum Schauen da.
Du schreibst von "Ungereimtheiten" zw. Eltern und KIA. Was meinst du damit? Wenn der KIA berechtigte Gründe hat, dass das Kindeswohl gefährdet ist, ist er verpflichtet Meldung beim JA zu machen.
Die Vorsorgeuntersuchungen (U5-U8) sind Pflicht.wir beim Kinderarzt sind verpflichtet die Karte die den Eltern zugeschickt wird,zum Landesamt für Soziales zu schicken! Wenn eine Familie angeschrieben wird und kein Eingang dieser Bestätigung eingeht,wird zwei mal gemahnt und dann kommt das JA vorbei. Der Kinderarzr meldet es nicht in dem Sinne,sondern das Landesamt f Soziales gibt es an das zuständige JA weiter. Diese setzen sich entweder erst mit Kinderarzt in Verbindung oder direkt mit den Eltern. Ansonsten ist der Kinderarzr/die Arzthelferinnen eigentlich nicht verpflichtet hinter den Patienten her zu telefonieren und anzufragen was los ist. Wenn es allerdings eine Familie ist die sowieso schon vom JA und Kinderarzt "beobachtet" wird weil einiges im Argen ist,macht es natürlich schon Sinn dann nachzufragen wieso zu abgemachten Terminen nicht erschienen wird! Dreist ist sowas in keinster Weise!
Die Vorsorgeuntersuchungen sind ueberhaupt nicht pflicht.
Doch honey,hier und auch in vielen anderen Bundesländern sind die Vorsorgen Pflicht! Bei uns U5 bis einschl U8! Kannst du mir glauben,ich arbeite seit Jahren beim Kinderarzt!
Das ist so nicht ganz korrekt. Die Vorsorgeuntersuchungen sind keine gesetzliche Pflicht, die per Strafgesetzbuch oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Die Eltern "sollen" das machen, müssen aber nicht. Machen sie es nicht, sind aber die Ärzte und Sozialbehören verpflichtet, die Eltern anzumahnen und ggf. die Familie auf Vernachlässigung, Missbrauch oder ander Probleme in Bezug auf das Kind anzusehen. Mehr können sie nicht tun. Sie können auch nicht zwingen, dass Eltern das Kind zur Untersuchung bringen. Anbei ein Auszug aus Wikipedia dazu (siehe unten). Natürlich machen die Untersuchungen Sinn. Es ist wichtig, rechtzeitig Porbleme zu erkennen und zu verhindern, dass daraus dauerhafte Schäden entstehen, die man vermeiden kann. Ich bin skeptisch, wenn Familien diese wenigen Untersuchungen nicht wahrnehmen. Und auch dauernde Arztwechsel sind manchmal (natürlich längst nicht immer) ein Zeichen dafür, dass ein vom Arzt erkanntes Problem "vermieden" wird. Wikipedia-Zitat: Verbindliches Einlade- und Meldewesen In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen[6], sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinder und Gesundheit"[7] vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein äußert sich in seinem 31. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009 zum kontrollierenden Einladewesen: "Allerdings besteht keine Pflicht für die Eltern, dem Jugendamt die Teilnahme an der Untersuchung, z. B. durch Vorlage des gelben Heftes, nachzuweisen. Schließlich gibt es nach wie vor überhaupt keine Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen. Das Jugendamt ist gesetzlich zum Tätigwerden verpflichtet, muss sich aber darauf beschränken, durch eine Bestandsaufnahme festzustellen, ob Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann es keine weiteren Schritte unternehmen, um doch an die Information zu gelangen, ob die Untersuchungen wahrgenommen wurden oder nicht."[8] Der sächsische Landes-Datenschutzbeauftragte schreibt in seinem 14. Tätigkeitsbericht vom 31. März 2009: "Angesichts dessen sehe ich keine für eine verfassungsrechtliche Beurteilung erkennbare Rechtfertigung der geplanten Erfassungs- und Überwachungsmaßnahmen, so dass die vom Gesetz angeordnete Fahndung nach den 4 % Anteilen von Nichtteilnehmern nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts als eine Ermittlung ins Blaue hinein im Sinne der Rasterfahndungsentscheidung (E 115, 360 f.) bzw. der Entscheidung zum automatisierten Abgleich von Autokennzeichen (NJW 2008, 1515 rSp.) anzusehen und somit zumindest unverhältnismäßig im engeren Sinne (unangemessen) und daher verfassungswidrig ist.[9]
Ich finde die Infos viel zu schwammig. Man müsste die Situation besser kennen, um sie beurteilen zu können. Wenn man die Us versäumt, dann wird das automatisch gemeldet. Das ist keine persönliche Entscheidung des Arztes. Falls es denn überhaupt um eine versäumte U geht. Unter'm Strich ist mir ein übereifriger Arzt lieber, als einer, der alle Augen zumacht. Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung sollen ja eben frühzeitig erkannt werden, um Hilfe zu vermitteln, bevor es richtig schlimm wird. Und ein Kontakt zum JA ist erst mal kein Weltuntergang.
Bekommt die Familie Besuch vom Jugendamt... Ist alles in Ordnung war es das, ist nicht alles gut (wovon ich jetzt mal ausgehe denn der Arzt sorgt sich sicher nicht um jeden fehlenden Patienten) wird man sehen wie man Eltern unterstützen und Kindern helfen kann. Bei Kinderarzt fällt mir neben klassischer Vernachlässigung auch vom Arzt verschriebene aber von den Eltern nicht durchgeführte Therapien oder Untersuchungen ein. Hatte schon mal den Fall dass ein "von Behinderung bedrohtes" Kind mit allgemeiner Entwicklungsverzögerung trotz aller Diagnosen nicht zu den nötigen Födertherapien gebracht wurde. Die Eltern waren der Meinung das Kind wäre völlig normal und die Therapien incl dem Aufwand das Kind dort hin zu bringen nicht nötig. Das Jugendamt war anderer Meinung und setzte die Eltern unter Druck. Jeckyll
Es muss ja eine Kommunikation gegeben haben sonst wüsstest du ja nicht das es gemeldet wird!?!?!? finde es richtig. lieber ein mal zu viel als ein mal zu wenig geschaut. wenn die Eltern bei einem anderen Arzt sind ist ja alles gut. das ist ja schnell besprochen. besser als hinterher wieder in den Medien zu hören wer das Kind im Grunde schon hätte vermissen müssen....
Wir hatten bei meinem Sohn einmal die Situation, dass sich der Jugendamt bei uns wegen scheinbar versäumte U Untersuchung meldete. WIr sind von einem Bundesland ins nächste gezogen als Sohnemann ca. 7 Monate alt war. Die "6-Monats" U (kann mir die Nummern nie merken) wollten wir eigentlich in Bundesland 1 (alter Wohnort) machen lassen aber der ursprüngliche Termin passte nicht und der Kinderarzt hatte dann Sommerferien. Also konktierten wir den Kinderarzt in Bundesland 2 (neuer Wohnort) der auch recht zeitnah ein Termin hatte. U wurde durchgeführt, Kinderarzt schickte Bestätigung - allerdings an Jugendamt in Bundesland 2. Jugendamt von Bundesland 1 meldete sich dann irgendwann dass U versäumt wurde und sie uns deswegen besucht. Habe dann dort angerufen und die Situation geschildert. Die Dame sagte, sich erkundigt sich beim Kindearzt in Bundesland 2 und wenn er meine Geschichte bestätigt, ist die Sache erleigt, was dann auch geschah.
Ich finde das verhalten des kinderarztes richtig! Die Familie kann doch dem Jugendamt dann sagen was Sache ist Lieber ein aufmerksamer Arzt, als wenn irgendwann was passiert und alle schreien dann auf Und hier in MV sind die U 's auch keine Pflicht
Warum, wo ist das Problem? Ist das Kind zu einem anderen Arzt gewechselt, dann wird auf Nachfrage des JA einfach das U-Heft vorgezeigt und fertig. Ich denke mal die werden erst einmal anfragen, dann vorbeischauen wenn sich nichts tut. War es nicht bei den U-Untersuchungen, dann wird (hoffentlich) den Eltern genauer auf die Finger geschaut. Diese Untersuchungen haben einen Sinn und Zweck. Und wenn nur ein Kind gerettet wird weil ein Arzt mal genauer geschaut hat, dann war das schon die absolut richtige Entscheidung. Ich denke viele verwahrloste Kinder, die mitunter in allerletzter Minute gerettet werden, oder zu spät eben nicht, hätten eine Chance gehabt wenn Ärzte mal früher den Muind aufgemacht hätten. Und es gibt absolut KEINEN !!! Grund die U-Untersuchungen für Kinder nicht zu machen. Zumindestens dann nicht wenn das Wohl des Kindes den Eltern am herzen liegt. Selbst für Leute welche keine Ärzte mögen, die lieber "Alternativen" wählen, sollte es möglich sein diese Termine wahrzunehmen. Naja, ausser sie mögen halt keine unbequemen Fragen....
Die Us sind nicht dazu da, um den Eltern auf die Finger zu schauen. Sie sind dazu da, um zu sehen ob das Kind mit der Entwicklung Alters entsprechend ist.
Hm, find ich komisch. Wenns jetzt um ne U geht, dann erst recht.Ich war mit meine Kinder die ersten 2 Jahre immer beim Kinderarzt, danach bei unserem Hausarzt - da hat nie der Kinderarzt beim JA angeklopft. Da kann ich mir eher vorstellen, dass der Arzt irgendwas angesprochen hat und den Eltern was nicht gepasst hat. Vielleicht war irgendwas am Kind auffällig wie z.b. Verletzungen, immer wieder blaue Flecken, usw. Vielleicht wollte er es beobachten und jetzt überlegt das JA informieren, weil er ja verpflichtet ist gewisse Auffälligkeiten durch evt. Gewalteinwirkung zu melden.Was anderes kann ich mir nicht vorstellen.
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