Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, Mein Sohn wird im Januar 2023 2 Jahre alt und somit ist meine 2 Jahre Elternzeit rum.Da wir leider keine Zusagen erhalten haben von den Kitaplätzen und wir noch auf der Warteliste stehen ist jetzt unsere Überlegung meine Elternzeit zu verlängern.Da wir aber nicht wissen ob und wann wir eine Zusage erhalten , können wir die Elternzeit offen legen oder muss immer ein Festes Datum dran stehen ? Sorry das ich so durcheinander schreibe bin etwas verwirrt
Schau mal hier: https://www.elterngeld.de/elternzeit-verlaengern/#gref --> von 2 auf 3 Jahre kannst du ohne die Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Aber soweit ich weiß, musst du einen genauen Endtermin angeben (macht ja auch Sinn damit der AG planen kann). ABER: solltest du eher einen Kita-Platz bekommen, könntest du einfach Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Hierbei sind bis zu 32 Wochenstunden erlaubt. Du hast weiterhin einen Kündigungsschutz, da Du Dich in EZ befindest. Endet Deine Elternzeit, hast Du einen Anspruch, an Deinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren (bzw. vergleichbare Tätigkeit aber mit gleichen Konditionen wie vor Deiner EZ). https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten--124794
Vielen Lieben Dank Es ist etwas kompliziert bei mir ich möchte gerne meinen Arbeitsplatz dann wechseln weil er weit weg ist und ich da nicht mehr hin komme. Am besten ist es wenn er mich nach meiner Elternzeit kündigt ? Oder kann man während der Elternzeit auch einen neuen Job anfangen ?
Wo du in TZ während der Elternzeit arbeitest ist glaube ich egal. Du musst es Deinem AG nur melden, dass Du einer Tätigkeit nachgehen wirst. Wenn du dann einen neuen AG hast (wo du in Zukunft arbeiten möchtest und dort unbefristet anfängst) kannst Du während deiner EZ mit der Frist lt. Arbeitsvertrag kündigen.
Warum sollte dein Arbeitgeber dir nach der Elternzeit kündigen ? Wenn deine Elternzeit endet lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf, kannst du ihn nicht erfüllen musst du kündigen. Fristgerecht.
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