joti22
ich habe schon im rub gepostet, aber da hat mir leider bisher niemand geantwortet... vielleicht ja hier :) -------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------ hallo! :) ich habe einige fragen und würde mich sehr freuen, wenn jemand oder ganz viele mehr wissen als ich! aaalso... wir planen ein 2. kind, ich bin zz in elternzeit (3 jahre) mein sohn ist 20 monate alt (kam 11 wochen zu früh), mein mann arbeitet, ich bin in einem festen arbeitsverhältnis nur eben in elternzeit. wenn das kind käme bevor die 3 jahre elternzeit vorbei sind, was würde mir wann zustehen? ist es richtig, dass ich den mindestsatz elterngeld bekommen würde (300 €), da ich ja die letzten 12 monate kein "einkommen" hatte? was wäre, wenn ich wieder während der ss krankgeschrieben werde (beschäftigungsverbot)? so war es bei meinem sohn auch ---> frühchen. und wie ist das während dem mutterschutz (vorher habe ich fast mein volles gehalt bekommen)? ich frage mich ehrlich gesagt, ob wir das finziell hinbekämen oder ob es nicht besser wäre, wenn ich erst wieder arbeite und danach an ein weiteres kind denke... über antworten die licht ins dunkel bringen wäre ich wirklich dankbar! :) einen wunderschönen abend, joti
1) Du bekämst die 300 Euro plus soweit ich weiß den Geschwisterbonus von 75 Euro 2) Krankschreibung/ BV wäre in dem Fall unerheblich, schau mal ins Rechtsforum bei der Frau Bader, da wurde das gerade diskutiert. 3) Du kannst die Elternzeit vorzeitig beenden, damit Du Mutterschaftsgeld bekommst (auch da am besten mal bei der Frau Bader gucken).
Ja, so kenne ich das auch. Zu 1) ist noch hinzuzufügen das du den Geschwisterbonus nur bis zum 36 lebensmonat von Kind 1 bekommst. Hatte ich nämlich erst :-) Kind 2 ist bei uns deutlich günstiger als Kind 1 war, da wir viel nicht mehr kaufen mussten. Alles gute!
Hallo, Ruf mal bei deinem zuständigen Jugendamt an. Bei der Elterngaldstelle kann man sich kostenfrei beraten lassen. Die wissen es ganz genau und können dir sagen, welche Fristen einzuhalten sind. Du solltest zum Beispiel deine Elternzeit dann zum Mutterschutz hin rechtzeitig beenden. Dann hast du Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung im Mutterschutz. Meine Schwägerin macht diese Beratungen in der Elterngeldstelle. Liebe Grüße, Ev.
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