Mitglied inaktiv
Hallo, gehe ab März in eine Tagesklinik - für 6 Wo. Bisher wurden die Betreuungskosten für unsere 2 Kinder vom Jugendamt gezahlt. Dort wurde mir nun mitgeteilt, daß im Falle eines Krankenhausaufenthaltes die zuständige KK die Kosten für die Betreuung trägt. Meine Frage: erstattet die KK die volle Höhe der Betreuungskosten oder übernimmt sie nur einen Teil? Mein Mann arbeitet noch bis Mitte März. Danach ist er wieder arbeitslos. Dennoch will er sich in Kürze selbständig machen & muß noch viele Dinge abklären, bis er den Neustart wagt. Für die Kids wäre er nur "bedingt" da. Ich selbst bekomme ALG1. Deshalb habe ich beim Jugendamt einen Antrag auf zwei Ganztagsplätze gestellt. Die Antwort steht bisher noch aus. Wir hoffen Beide jetzt sehr, daß die Kosten für die Kinderbetreuung von EINER Behörde voll erstattet werden. Alleine können wir es momentan (leider) nicht. Und wir wollen die Kids für die 6 Wo. auf gar keinem Fall aus der Einrichtung nehmen. Weiß vielleicht jemand Rat? LG Ela
Hallo, im Falle eines Krankenhaushaufenthaltes würde Dir wohl eine Haushaltshilfe/Familienpflegerin zustehen. Und für diese Kosten ist dann die Krankenkasse zuständig. Das kann dann eine professionielle Kraft sein, da werden die Kosten auch voll übernommen - oder Dein Mann - aber da wird nur ein Teil des Lohnausfalles gezahlt - oder eine Verwandte/Freundin - aber da wird auch nur ein Pauschalbetrag gezahlt. Am besten direkt bei deiner Kasse erkundigen - da hat jede ihre eigenen Abläufe. Aber das hat eigentlich nix mit der Ganztagsbetreuung zu tun. Steffi
Wende Dich an die Krankenkasse, je schneller desto besser.
Also ich war bis jetzt 2 mal im KH, seit meine Tochter auf der Welt ist. Wir haben uns dann jemanden aus dem Bekanntenkreis(darf nicht Verwand sein) als Betreuung gesucht und das hat die KK komplett bezahlt und wenn der Vater dafür Frei genommen hätte, dann hätte unsere KK den Arbeitsausfall bezahlt.