Mitglied inaktiv
Hallo! Bei der Anmeldung für den Kindergarten muss man ja angeben, ob man alleinerziehend ist. Ab wann gilt man denn als alleinerziehend? Alleiniges Sorgerecht, geschieden, getrennt lebend .... ?!? LG Lottie
Ich weiss nicht wie die Definition rechtlisch gesehen lautet aber ich würde sagen, sobald du allein dein Kind erziehst, bzw. wenn du allein mit dem Kind lebst.
Ich bin seit April 09 alleinerziehend, das war der Monat wo mein Ex ausgezogen ist. Das Sorgerecht haben wir beide. Ich denke sobald du allein für das Kind sorgen musst und alleine wohnst, bist du alleinerziehend. LG
Hallo, es geht dabei um die Form der Lebensgemeinschaft - nicht darum, wer das Sorgerecht usw. hat. Auch, wenn Du in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem neuen Lebensgefährten zusammenlebst, gilt das Einkommen des Haushaltes als Anhaltpunkt für den Kiga - Beitrag...wenn es Dir darum geht. Oder in welchem Zusammenhang kommst Du darauf? lg heike
Hallo, bei uns im KiGa gibt es keine Unterschiede beim KiGa-Beitrag, da zahlen alle gleich, egal welches Einkommen. Aber Alleinerziehende werden bevorzugt bei der Platzvergabe. Für mich ist Alleinerziehend wenn die Mutter nicht mit einem Lebensgefährten zusammenlebt und so keine Unterstützung hat bei der Kinderbetreuung. Ich finds immer wieder doof, wenn einige Unverheiratete, wo die Mutter mit dem Vater zusammenwohnt, sagen sie sind Alleinerziehend nur um den Platz unbedingt zu bekommen. (gerade auf dem Dorf weiß man wer mit wem zusammenwohnt) Geht ja auf Kosten von allen die wirklich allein sind! Grüße Dhana