MamaMaria88
Hallo zusammen!
Ich habe ein Frage, vielleicht kennt sich jemand aus:
Ich erhalte bereits einen Zuschuss zur Betreuung meines Kindes vom Arbeitgeber und bin darüber sehr dankbar.
Jetzt hatte ich einer Freundin davon erzählt und wir haben diskutiert ob nur die Unterbringung oder auch die Verpflegung angerechnet werden könnte.
Bsp.
Wenn man 160€ Unterbringung und 70€ Verpflegung zahlt und der Arbeitgeber 200€ Zuschuss zahlt? Ist das doch ok oder liege ich falsch?
Oder darf der Arbeitgeber dann nur 160€ zahlen?
Vielen lieben Dank schonmal!
Nur die reinen Beteuungskosten dürfen verwendet werden. LG Lilly
Das ist ok. DU darfst die Verpflegung bei der Steuer nicht absetzen, wahrscheinlich meint Deine Freundin das.
Die Verpflegungskosten dürfen nicht als steuerfreier Betreuungszuschuss ausgezahlt werden, nur die reinen Betreuungskosten. Auch keine Zusatzkosten für Integration was es vielleicht noch gibt. Zahlen kann der AG das Essensgeld natürlich, aber das muss halt wie der Rest vom Einkommen versteuert werden. LG Lilly
"Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 33 EStG die zusätzlichen Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers. Einkommensteuerrechtlich können hingegen nur die Aufwendungen für die Kinderbetreuung (ohne Verpflegung) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sofern der Arbeitgeber auch den Verpflegungsanteil nach § 3 Nr. 33 EStG zulässigerweise steuerfrei erstattet, soll dies dem Vernehmen nach auch nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht den Sonderausgabenabzug der Kinderbetreuungskosten mindern.." Wie kommst Du drauf, dass es nicht so ist? Bist Du Dir da sicher? Sonst würde ich mal Leena im HF an Stelle der AP fragen, die kennt sich aus.
Im HF wurde die Frage inzwischen schon beantwortet. ;) LG Lilly
Im Expertenforum meine ich damit.
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