Mitglied inaktiv
Hallo! Ich weiss ja, das Thema sollte inzwischen eigentlich durch sein, aber uns beschäftigt es momentan wieder sehr akut, da es inzwischen mit unserer Weigerung, für die durch Streik ausgefallenen Tage Beiträge zu zahlen bis zur Pfändungsankündigung geschafft haben. Daher meine Fragen: Wie ist das bei Euch geregelt worden? Gibt es noch jemanden, der in einer Gemeinde in der die Beiträge nicht erstattet werden, eigenmächtig gekürzt hat und wie geht die Stadt damit um? Weiss jemand, ob da irgendwelche Verfahren laufen, wo noch Beschlüsse ausstehen (oder gibt es sogar jemanden, der das gerade selber vor einem Gericht ausficht?)?. Mein Onkel, seines Zeichens Anwalt, arbeitet gerade daran, dass der Bescheid ausgesetzt wird, nur das macht natürlich nur Sinn, wenn eine verbindliche Entscheidung noch aussteht. Ich bin ja immer noch der Meinung, es kann nicht rechtens sein, dass das jede Stadt selber entscheiden kann. In der Nachbargemeinde ist ein voller Monatsbeitrag erstattet worden und wir gehen leer aus. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen. LG Andrea
kann dir da leider nicht wirklich helfen. Wir haben es anteilsmässig wieder bekommen, also die einzelnen tage - auch das essensgeld
Wir mußten auch die Streiktage zahlen. Es wurde eine Notbetreuung angeboten - somit wurde die Leistung z.T. wenigstens erbracht und es mußte gezahlt werden.
Bei uns stehts im Regelwerk: Streiktage müssen mitbezahlt werden ( was ich jetzt mal von meinen moralischen Verständnis als nicht gerechtfertigt halte) Wenn ihr ein Urteil habt, bitte mit per PN schicken, das wäre nett. Danke
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