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kinderpflegerin + zivi nachmittags nur da

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hi, wir haben immer mal wieder einen erzieherinnen engpass bei uns im kiga. wir haben einen ganztageskiga. nächste woche wird von 13 - 15.30 nur 1 kinderpflegerin und der zivi anwesend sein. weis vielleicht jemand, ob es rechtens ist, dass nur die zwei da sind. die kinderpflegerin ist zudem körperlich nicht so fit und hat auch einen entsprechenden ausweis (weis gerade nicht wie das heisst). wäre schön, wenn jemand einen tip für mich hätte danke salsa


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Hallo, das kommt darauf an wieviele Kinder zu betreuen sind. Soweit isch weiß das bei personellen Engpässen eine Kinderpflegerin alleine ein Gruppe (bei uns bis zu 28 Kindern) betreuen. Wir haben den Fall auch gerade. In einer Gruppe ging die Erzieherin vor den Osterferien in den Mutterschutz und bis jetzt ist die Stelle noch nicht mal ausgeschrieben (und das war ja schon länger bekannt) der Träger reagiert da einfach nicht. Steffi


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Hallo! Das ist geregelt im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG), genauer gesagt § 4. Ich habe jetzt keine Lust alles abzuschreiben, aber wenn Du ein wenig googelst, dann müßtest Du es finden. Demnach muß eine Erzieherin in der Gruppe anwesend sein. Es darf auch kein Zivi/Praktikant allein in der Gruppe sein. Ach ja, kommst Du aus Bayern gilt höchstwahrscheinlich eine andere Regelung. Da kann ich Dir leider nichts drüber sagen. Viele Grüße Balmung


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Hi, danke für deinen tip... habe gegoogelt... doch nichts entsprechendes gefunden: unter http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/1013/kindergartengesetz.pdf habe ich das "Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten KGaG" gefunden, aber dort steht nichts, ob eine Kinderpflegerin alleine sein darf. Unsere Kinderpflegerin ist gesundheitlich, körperlich nicht ganz fit, von daher habe ich grosse bedenken. vielleicht könntest du mir nochmal helfen ???? wäre toll !!!! DANKE salsa


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Hallo Salsa! Schau mal unter http://www.mk.niedersachsen.de/functions/downloadObject/0,,c616801_s20,00.pdf Dort kannst Du es Dir als PDF-Datei ausdrucken lassen. Allerdings habe ich es nur für Niedersachsen gefunden. Aber Du kannst auch noch zum Träger oder Jugendamt gehen. Dort müßten sie es auch haben. Ach ja, frage beim Träger mal nach dem Namen, Anschrift, Telefonnummer der FACHaufsicht über diesen KiGa (nicht PERSONALaufsicht, können 2 verschiedene Personen sein!). Dort kannst Du das Problem vortragen und diese Aufsicht hat die Kompetenz und die Möglichkeiten etwas zu ändern. Viel Glück Balmung


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So, ich habe nochmal auf den Link von Dir geschaut und dort stehen unter § 7 (1) 1, 2, 7 die Erstkräfte der Gruppe. Zweitkräfte, wie z. b. Kinderpflegerinnen haben gem. § 7 (5) die Leitungskräfte nur zu unterstützen. Soll heißen: Eine Erzieherin MUSS anwesend sein, da die Ki-Pflegerin ausschließlich zur Unterstützung, nicht zur Leitung anwesend sein darf. Sollte die Ki-Pflegerin ausschließlich allein in der Gruppe sein, wäre sie ja dann eine Leitungskraft, was nicht sein darf. Viele Grüße Balmung


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