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Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Therme

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Hallo mein Sohn (3) geht seit sept. in den Kindergarten... der Vater und ich haben das geteilte Sorgerecht! Nun möchte er in seinem Urlaub den Kleinen für 1 Woche haben. Kann er von mir verlangen das ich ihn dann 1 Woche aus dem Kindergarten rauslasse? Bekomme die Kindergartengebühren vom Jugendamt bezahlt! Danke schonmal für Eure Antworten


angi159

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Antwort auf Beitrag von Therme

Wieso nicht? Kindergartenkinder haben sowieso Anspruch auf Urlaub. Du musst ihn aber dann abmelden, damit das Jugendamt die Tage nicht bezahlt. Oder welche Bedenken hast du? Lg


Nase

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Du kannst Doch Dein Kind jederzeit entschuldigen. Und das ist doch eine Begründung. Ich versteh ehrlich gesagt das Problem im Moment nicht so ganz.


Clivi8

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Hallo, was ist so schlimm daran, wenn der Kindesvater sein Kind für 1 Woche Urlaub zu sich nimmt? Ich seh da gar kein Problem... Hier zahlt man den Kiga-Platz nicht nach Tagen, sondern pro Monat... ich glaube kaum, dass du, selbst wenn das Kind 1 Woche Urlaub macht, Geld zurück bekommst, weil es nicht anwesend war... man macht sicherlich nichts falsch, wenn man da JA über den einwöchigen Urlaub informiert, nicht mehr und nicht weniger. Sei doch froh, dass der Kindesvater so viel Interesse an seinem Kind hat und zeigt. LG


Snaffers

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keine Ahnung ob er es verlangen kann - kommt drauf an, ob ihr feste umgangsregeln habt und wie die aussehen. Für den Kleinen ist es aber - wenn nicht die Eingewöhnung grade läuft oder kurz rum ist - ne tolle Sache. Die würde ich meinem Kind nur bei schwerwiegenden Gründen vorenthalten wollen


shinead

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Der KV hat über sein Umgangsrecht ein Anrecht auf Urlaub mit dem Kind. Damit ergibt sich, dass das Kind an diesen Tagen nicht in den KiGa gehen kann. KiGa ist nicht Schule. Das Kind darf jederzeit fehlen (ganz egal, wer den Platz bezahlt).


Suki

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Antwort auf Beitrag von Therme

wo ist das problem? einem kindergartenkind stehen urlaubstage zu - egal, wer den platz zahlt. suki