choizz
Hallo Forum... haben heute einen Brief meiner Stadt erhalten, in der sie ne Nachzahlung verlangen- Seit dem 1.8.12 geht unser Kind in den Kiga, meine Frau war in Elternzeit. Nun hat sie am 1.11.12 wieder angefangen zu arbeiten. Ist er korrekt, dass die Stadt nun für Aug, Sept und Oktober mehr Geld bekommt? Sind durch die Arbeit eine Kostengruppe weiter nach oben gekommen. Wäre schön wenn jmd. nen Rat hat.
Also bei uns zählt auch das Jahreseinkommen. Dementsprechend zählt nicht in wechem Monat man mehr Einkommen hat, daher denke ich das es Korrekt ist. Lg
was darin drin steht, hier gibt es z.B. gar keine Staffelung.
Jahreseinkommen...es hat sich geklärt ;-) Danke.....
Das hängt von eurer Stadt ab, denke ich mal. Bei uns darf keine Nachzahlung verlangt werden, wenn der Fall so ist, wie bei euch. Der zu zahlende Betrag wird einmal jährlich errechnet, entweder vom Vorjahreseinkommen oder vom laufenden Einkommen (machen die Sachbearbeiter meist so, dass die Eltern günstiger bei wegkommen) und wenn sich NACH der Berechnung etwas ändert, bleibt der Beitrag gleich. Ist bei uns jetzt der Fall, war auch in Elternzeit, der Beitrag wurde nach letztem Jahr berechnet und dass ich ab Mai wieder arbeiten gehe, spielt keine Geige. Das wird erst nächstes Jahr wieder berechnet. Es sei denn, ihr habt bisher eine VORAUSSICHTLICHE Kostenbeteiligung gehabt, dann dürfen die im Nachhinein noch zurückfordern oder ihr bekommt zurck, je nachdem.
Wo lebt ihr denn? Bei uns wurde es vom laufenden Einkommen berechnet; jedoch kam halt gestern die Forderung der Nachzahlung.
Bei uns wurde beim Kitastart der Betrag vorläufig festgesetzt (Grundlage: mein Elterngeld, sein Verdienst). Zum Ende des 1. Jahres wurden wir nachberechnet und da ich in der Zwischenzeit wieder arbeitete rutschen wir in eine höhrere Gruppe. Bei uns zählt ausschließlich der gemeinsame Jahresverdienst, die einzelnen Monate sind egal. Ich denke, dass es in eurem Fall korrekt abgelaufen ist, aber frag doch einfach beim zuständigen Sachbearbeiter mal nach. LG D.