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Kiga weigert sich Kinder zu Wickeln

Kiga weigert sich Kinder zu Wickeln

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Hallo zusammen, Der Kiga meiner Kinder weigert sich die Windeln zu Wechseln ,meine kinder sind 2+3 jahre alt ,aus diesem Grund haben sie schon oft einen Wunden po gehabt .Was kann ich machen?? Danke im voraus Lg


Johanna3

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Erst das Gespräch mit der Leitung suchen - und als nächsten den Träger kontaktieren. Sie MÜSSEN Kinder bei Bedarf wickeln.


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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Hab ich beides schon gemacht Hatte aber leider Keinen Erfolg Bin Langsam mit den Nerven am ende


Ani2611

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Warum will der Kiga deine Kindern nicht wickeln??


Johanna3

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Dann schalte das Jugendamt ein. Hier liegt ja klar eine Verletzung der Fürsorgepflicht vor! Allerdings solltest du dir überlegen, ob du deine Kinder dort tatsächlich betreuen lassen willst.


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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Will ich eigentlich ja nicht ich habe aber leider Keine andere Möglichkeit .Termin Mit Jugendamt ist am Freitag, Hoffentlich bringt das was !!!


Melli2011

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Das finde ich auch richtig das du jetzt das JA einschaltest wenn Gespräche im nichts verlaufen. Gab es den eine konkrete Aussage warum keine Windeln gewechselt werden? Habe so etwas noch nie gehört. Das Grenzt ja schon fast an Körperverletzung den Kindern gegenüber, wenn sie den ganzen Tag in ihrern Ausscheidungen ausharren müssen. Drücke dir ganz doll die Daumen das du am Freitag etwas beim JA erreichen kannst.


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Antwort auf Beitrag von Melli2011

Danke für deine Antwort Ja ich kann bald nicht mehr ..


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mhm mit leuten oder institutionen ,mit denen ich noch ein paar jahre auskommen muss, zu verklagen oder das jugendamt zu informieren wäre absolut nicht meine art wie machen das die anderen eltern? die haben doch nicht alle windelfreie kinder...die mit ins boot nehmen und noch einmal nett !!!vorsprechen


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Ja das versuche ich mal


golfer

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haben die einen knall ev Müterdient jeden Tag kommt eine andere und wickelt durch....dokumetieren.... und ich würde die Presse mit ins Boot.....oder die Gebühr kürzen


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Antwort auf Beitrag von golfer

Danke für deine Hilfe Das mach ich Villeicht wirklich wenn am Freitag kein Ergebnis ersichtlich ist


golfer

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ich würde den Ortsteil redakteuer kontaktieren....bei uns wäre das mein Onkel....schmunzel....oder in der Gemeinde beim Bürgermeiser mal mit einer vollen windel aufschlagen...ich kann ganz ekelig sein


golfer

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grad is mir noch was böses eingefallen.....sie wickeln nicht also die Kinder ohne Windeln schicken...und einen Rucksachk mit Wechelwäsche mitgeben...so 3 bis 4 GArnituren das wäre mir der Spaß wert.......müssten hatl mehrere Mütter machen..... bitte berichte


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von golfer

Die Kinder zu demütigen, damit Erwachsene "Spaß" bei ihrer Austragung des Konfliktes haben, finde ich absolut daneben. Sollte der/ die MitarbeiterIn des Jugendamtes nicht einschreiten, könntest du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Und gegen die Erzieher Anzeige erstatten, weil sie gesundheitliche Gefahren nicht von deinen Kindern abgewendet haben. Allerdings finde ich, dass du deine Kinder (die ja offenbar vernachlässigt werden) unbedingt abmelden solltest.


Briefkopf

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Gibt es eine Regelung im Betreuungsvertrag zum Wickeln? Es gibt einige KiTas, die in ihren Vertragsbedingungen kategorisch das Wickeln eines betreuten Kindes ablehnen und als Aufnahmevoraussetzung haben, dass das Kind windelfrei ist. Und diese Regelung ist juristisch nicht angreifbar. Also bitte poste die entsprechende Regelung in deinem Vertrag. Danke.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Doch, diese Regelung IST juristisch angreifbar. Der Rechtsanspruch auf einen Platz besteht unabhängig davon, ob dass Kind trocken ist. Und natürlich darf kein Kind in der vollen Windel gelassen werden - auch, weil es zu Verletzungen kommt.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Du scheinst etwas zu verwechseln. Der Rechtsanspruch auf einen KiTa Platz richtet sich gegen die Kommune. Diese muss für das Kind einen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Anspruchgegner ist damit die Kommune. Hier geht es um das Rechtsverhältnis innerhalb der KiTa (unabhängig welcher Träger). Der Rechtsanspruch hat damit gar nichts zu tun. Diese Regelungen (kein Windelnwechseln in der KiTa) wird häufig, aber nicht ausschließlich, von Waldkindergärten verwendet. Das Kind darf erst dann aufgenommen werden, wenn es windelfrei ist. Ein Windelwechseln in der KiTa wird ausgeschlossen. Sollte das Kind regelmäßig in die Hose machen, werden die Eltern jeweils telefonisch informiert, dass sie vorbeikommen und das Kind "frisch" machen. Es gibt in Bayern und Hessen mehrere gerichtliche Entscheidungen, die solche Klauseln für zulässig erachten und diese nicht beanstandet haben. Du hast beim Rechtsanspruch keinen Anspruch auf eine bestimmte KiTa, sondern nur auf eine KiTa (in vertretbarer Entfernung).


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Antwort auf Beitrag von Johanna3

und ganz sicher wird dann freudestrahlend ,jedes einigeklagte wikeln von den erziehern in angriff genommen, vor allem , weil es dann sicher das einzigte kind sein wird über so etwas erkundigt man sich im vorfeld und nicht erst wenn der vertrag unterschrieben ist.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Ja, was der Rechtsanspruch bedeutet ist mir schon bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass zahlreiche Kitaverträge unzulässige Klauseln aufweisen. Verlinkst du mir bitte die gerichtlichen Entscheidungen bezüglich des Wickelns? Danke.


Johanna3

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Nicht nötig, dass "man" sich über Selbstverständliches im Vorfeld erkundigt. Ähnlich absurd wäre es, man würde sich danach erkundigen, ob die Kinder in der Kita spielen dürfen. Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben, und der Träger delegiert an die Erzieherinnen dafür Sorge zu tragen, dass das Kind angemessen versorgt wird.


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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Sicher wurde von beiden unterschrieben ABER eben die regeln der kita und nicht was "man" für angemessen hält. Meine Tochter wurde gewickelt ,solange es eben dauerte aber das wurde vor Vertrag kommuniziert , wenn nicht hätte ich gefragt,da das doch eine wichtige zu klärende Frage ist. Aber egal , du bist generell kontra gegen jegliche Regularien und schnell klagebereit....jedem das seine


Johanna3

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Klar wegducken und alles abnicken ist natürlich der bequeme Weg. Soll ich über dich jetzt auch ein paar unwahre Unterstellungen einstellen? Dass Kinder durch volle Windeln Verletzungen davon tragen, fällt definitiv unter die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht, zumal es nicht einfach einmalig vergessen wurde. Anders als du, bin ich der Meinung, dass die Bereitschaft zum Wickeln ebensowenig abgefragt werden muss, wie die Frage, ob die Kinder von den ErzieherInnen beaufsichtigt werden.


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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Dann muss man aber eben auch mit solchen Problemen rechnen, wenn man zufiel voraussetzt. Ich sehe nicht das Problem im nachfragen und REDEN......so umgeht man genau das , was hier gefragt wird...eben spät und an den falschen Adressaten


Johanna3

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Ich kann nachfragen, wer der Essenslieferant ist. Oder ob die Gruppe die Turnhalle nebenan nutzen darf. Es ist jedoch nicht nötig Selbstverständliches in Frage zu stellen.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Hast du Zugang zu juris online? Ansonsten wirst du den Volltext nicht finden.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Wir kennen die Regelungen im Vertrag der TE nicht. Sollte dies im Vertrag klar geregelt sein, wissen doch beide Parteien im Vorfeld, worauf sie sich einlassen. Und dann man nicht sagen, ich habe es nicht gelesen oder ich will es aber trozdem oder die Fürsorgepflicht der Erzieherinnen muss hier greifen. Sollte diesbezüglich keine Regelung im Vertrag vorliegen, sieht die Sache schon wieder anders aus.


icki

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Ich bin da ganz bei Pauline-Maus. Ja, ich habe alles gefragt, es geht schliesslich um meine Kinder. Wann und wie oft wird gewickelt, wo und wann darf gespielt werden, wer guckt nach den Kindern, was gibt es zu Mittag? Zum Frühstück? Dürfen sie Essen wann sie möchten? Und so weiter und so fort. Und als alle Fragen in meinem Sinne beantwortet waren habe ich den Kitavertrag unterschrieben. Finde ich ganz normal, dein Verhalten empfinde ich eher befremdlich. Ich kann mir auch keinen Grund vorstellen warum deine Kinder nicht gewickelt werden. Was ist denn die Begründung? Und abgeben würde ich meine Wickelkinder nicht einen Tag länger so lange diese Situation nicht geklärt ist! VG


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was die TE nicht erklärt, ist, daß laut den Erzieherinnen die Kinder sicht nicht wickeln lassen.... https://www.urbia.de/forum/4-kindergartenalter/5247611-kiga-weigert-sich-kinder-zu-wickeln interessant, wie bestimmen Details gelassen wurden.


kati1976

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Das ist ja interessant . Na dann hat sie einfach Pech gehabt. Die Erzieher dürfen die Kinder ja nicht festhalten zum wickeln. Wenn das passieren würde dann wäre Drama und wäre ihr auch nicht recht


kati1976

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Ach und frisch angemeldet. Naja,da kann man sich seinen Teil ja denken