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Bibabutzz

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Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zur Berechnung des Elternbeitrags. Berücksichtigt wird das Jahreseinkommen abzüglich der Werbungskosten. Unklar ist mir der Part des Elterngeldes "Das Elterngeld wird bis auf einen anrechnungsfreien Betrag in Höhe von 300,-- EUR bzw. 150,-- EUR monatlich dem Einkommen hinzugerechnet" (300€ bei Bezugsdauer von 12 Monaten, 150€ bei 24 Monaten). Gilt dieser Sockelbetrag pro Person oder pro Haushalt? Sprich, mein Mann und ich haben dieses Jahr beide Elterngeld bezogen (gleichzeitig). Darf ich pro Monat für jeden von uns 300€ abziehen oder nur ingesamt? Und weiter: ich habe das normale Elterngeld und würde für mich (wenn es denn pro Person gilt) mit 300€ rechnen. Mein Mann hat Elterngeld und Elterngeld-Plus kombiniert (1Monat komplett Elternzeit normales Elterngeld, 2 Monate Teilzeit mit Elterngeld-Plus). Gilt dann für ihn für den ersten Monat 300€ und für die folgenden beiden 150€ oder läuft das pauschal? Danke falls jemand weiterhelfen kann:)


Bibabutzz

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Antwort auf Beitrag von Bibabutzz

Zur Erklärung: Wir befinden uns ganz nahe an einer Grenze bei der Staffelung, deshalb sammel ich jeden Euro ;)


VerenaSch

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Antwort auf Beitrag von Bibabutzz

Ich würde für jeden Basismonat 300 Euro pro Person und für jeden E Plus Monat 150 abziehen. So wie es beim Mindestbetrag ist...