Mitglied inaktiv
hallo, da mein erziehungsurlaub nun um ist, möchte ich mich beim arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend melden (kann in alten job nicht zurück). muss ich da einen nachweis erbringen über die betreuung meines kindes ? habe ab august einen kindergartenplatz bis mittag; sonst aber keine betreuung (oma, freundin o.ä.). im notfall müsste mein mann einspringen. ist das für die behörde arbeitsamt o.k. oder wird man da tausend sachen bezüglich der betreuung gefragt ? danke und liebe grüsse lia
wenn du nur einen halbtagsplatz hast, stehst du dem arbeitsmarkt auch nur für halbe tage zur verfügung. bedeutet nur die hälfte vom arbeitslosengeld(sofern du überhaupt anspruch drauf hast). meldest du dich nur arbeitssuchend, gilt das gleiche. kann dein mann wirklich einspringen, heißt, ist es möglich, dass er aufs kind aufpasst, kannst du dich auch vollzeit arbeitslos melden. ich selbst wurde nur gefragt, ob ich wirklich jemanden hätte und musste nix schriftlich beibringen. habe aber angegeben, dass die oma aufpasst. ist aber wohl von fall zu fall unterschiedlich.... hoffe, dir weitergeholfen zu haben. sind noch fragen, kannst du mir gern auch mailen. lg sabine
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