nirilena
Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir hier helfen. Weiß Jemand, nach welchem Einkommen die Kindergartenbeiträge berechnet werden, wenn ein Elternteil komplett im Ausland lebt? Mein Freund ist Holländer, lebt und arbeitet auch in Holland und ist nur am Wochenende hier. Unsere Kleine soll ab August in den KiGa und wir wissen jetzt nicht, ob wir beide oder nur ein Einkommen angeben müssen. In dem Antrag steht, dass nur das Einkommen des Elternteils zählt, bei dem das Kind auch lebt. Das wäre dann also nur von mir. Aber trotzdem bin ich ja eigentlich nicht alleinerziehend, auch wenn ich mir manchmal so vorkomme;-). Danke und liebe Grüße Nicole
jeder Landkreis hat eigene Berechnungen, hier gibt es z.B. gar keine Einkommensstaffelung, alle bezahlen das Gleiche ;-)
Das Sinnvollste wäre, wenn Du Dich mit deinem Jugendamt (wirtschaftliche Jugendförderung o.ä.) verabredest. Es sei denn, hier wäre gerade zufällig jemand aus Deinem Landkreis, der/die das wirklich für Deinen Fall weiß.
Ansonsten wirst Du hier keine allgemeingültigen Aussagen bekommen können.
Ruf lieber mal gleich im Jugendamt an, ich vermute, das selbst der Kindergartenträger das nicht genau sagen kann.
So wie es da steht. Dein Einkommen und was Dein Freund dem Kind an Unterhalt schuldet. Steuerrechtlich bist Du alleinerziehend , Du wohnst ja mit dem Kind alleine. Dass ihr zusammen seid ist rechtlich egal in diesem Fall, da ihr nicht zusammen lebt.
Beide Einkommen mit dem Hinweis, dass Dein Freund seinen Wohnsitz in anal hat und dort auch sein Einkommen versteuert wird.
Die letzten 10 Beiträge
- Toilettenthema - Tochter 4,5 will nicht auf Klo in KiGa (absolute Verweigerung, Angst?)
- Kindergarten Kind wieder rausnehmen oder pausieren?
- Entwicklungsstörung
- Kindergarten
- 4 jähriger Sohn schwitzt auf einmal?
- Kindergarten macht wegen Windel Druck
- Kita
- Polypen Op
- Laut Erzieherin 2 jähriges kind auffällig oft krank
- Tochter meiner Freundin piesackt meine Tochter..