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Bayer. Kindergartengesetz

Bayer. Kindergartengesetz

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Hallo, bisher galt in Bayern das "Bayer. Kindergartengesetz" mit insg. sechs Durchführungsverordnungen. Nun gibt es ein "Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ...". Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Was hat sich geändert? Grüße, Martin


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Es hat sich einiges geändert. Außerdem betrifft das neue Gesetz nicht nur Kindergärten, sondern auch Horte, Tagesheime und andere Einrichtungen. Die wichtigste "Neuerung" für Kindergärten ist sicher, daß es nun auch verbindliche "Lehrpläne" für Vorschulkinder gibt. Ansonsten regelt das Gestz sehr viele unterschiedliche Dinge. Ich habe mich bisher in erster Linie mit den Änderungen für Hort auseinandergesetzt, da ich im Hort-EB und auch im GEBHT bin. Falls Du Details wissen möchtest: Das neue BayKiBiG findest Du hier: http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykitag/index.htm Schönen Gruß, Elisabeth.


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Hallo, heißt das nun, dass das alte Kindergartengesetz nicht mehr gilt und durch das neue abgelöst wurde? Was ist dann mit den Durchführungsverordnungen? Über die praktische Anwendung schweigt sich das neue Gesetz ziemlich deutlich aus. Grüße, Martin


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Ja, das alte Gesetz wird durch das neue abgelöst. Es gibt Durchführungsverordnungen, die sind auch im Netz, ich habe sie schon irgendwo gesehen. Evtl. unter www.musin.de (bzw. dort sollte zumindest ein Link zu finden sein.).


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hallo, ja es ist komplett neu. bei uns im kiga wurde vorher schon vieles gemacht auf freiwillige basis, daher kommt da nun nicht mehr soviel dazu. bei uns wurde aufgrund des kiga gesetzes, auch schon letztes jahr eine experimentierecke reingesetz. unser kiga hat über das neue gesetz und über die neuen buchungszeiten, die nächstes ahr definitiv kommen werden (dieses jahr probehalber, ohne änderung der kosten) einen elternabend gemacht und darüber informiert. viele grüße tine