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Absetzbarkeit von Betreuungskosten

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Absetzbarkeit von Betreuungskosten

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hallo Rund-ums Baby, jetzt ist es ja möglich Betreuungskosten von der Steuer abzusetzen. Hierzu zwei Fragen: a) Gilt dies nur für bewilligte zeiten und Kosten oder für alle anfallenden Kosten? Unser Sohn wird für 21-30 Stunden von der Stadt Hamburg bezuschusst. Darüber hinaus lassen wir ihn aber außerdem betreuen und bezahlen dies im Gesamten aus eigener Tasche. b) Ich arbeite erst seit Mitte des Jahres wieder, können wir trotzdem die B.kosten des ganzen Jahres absetzen? Vielen Dank Angela


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hallo, ich antworte mal in der falschen reihenfolge b) auf alle fälle, essensgeld fällt aber nicht rein a) ihr könnt alle anfallenden kosten einreichen, aber ruf mal vorher beim finanzamt an, ob die eine quittung oder rechnung haben wollen. ausserdem musst du dann nachweisen, dass du gezahlt hast, also am besten per überweisung. lg doreen


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Du kannst die Betreuungskosten, die berufsbedingt anfallen, in die Steuererklärung eintragen. Du musst noch nicht einmal Kopien der KITA-Gutscheine beifügen. Für die darüber hinausgehende Betreuung benötigt man dann aber eventuell Belege. Ich hatte für die Erklärung von 2008 alle Elternbeiträge der KITA-Gutscheine (wir hatten berufsbedingt mehrere) addiert und in das entsprechende Feld eingetragen. Das wurde vom Finanzamt voll akzeptiert.


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a) Du kannst die gesamten Kinderbetreuungskosten absetzen. b) Nein, erst ab da wo beide berufstätig sind (hat mir mein Steuerberater so erklärt) LG Nicole


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Hallo! Zu b) Meines Erachtens kannst du die Betreuungskosten ab dem 3. Geburtstag des Kindes absetzen. Bei uns arbeiten nicht beide Elternteile und wir setzen die Betreuungskosten trotzdem ab. Ich würde mal direkt beim Finanzamt nachfragen. Gruß, Anja


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Oder frag doch mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/steuerberatung/