Ellert
Hallo Ihr sagt mal, wenn die Kinder volljährig sind muss man ja gewaltig zuzahlen, ob an Medis oder Windeln etc Nach was rechnet sich denn die Zumutbarkeit, unserere wird ja im Lebenn ie geld verdienen,nach unserem Einkommen oder nach seinem nicht vorhandenen ? LG dagmar
Eigentlich nach seinem Einkommen. Aber, er ist doch privat versichert und bekommt Beihilfe. Die zahlen doch Medikamente, die der gesetzlich Versicherte selbst kaufen muss. Irgendwas mit Rezeptgebühr war da allerdings bei der Beihilfe. Was bekommt er eigentlich? Pflegegeld plus H4? Trini
moin..ich glaube diese frage kann dir wohl nur die krankenkasse sinnvoll beantworten...da gibts so viele regelungen da kennt sich kein laie aus....es sei denn selbst in gleicher situation...lg
Aberr das ist ja das unsere, bzw bekommt ja nicht er *grübel* Beihilfe zieht bei allem 10.- ab mit der Aussage wie bei gesetzlich Versicherten wird verfahren. Aber das läppert sich halt bei den vielen Medis, den Windeln etc. Wäre sein Einkommen massgeblich könnte ich ne Befreiung beantragen, bei unserem kann ich mir die Mühe sparen. dagmar
Ihr hättet schon lange den Antrag auf Grundsicherung stellen können. Trotzdem bekommt ihr noch das Kindergeld. Und natürlich das Pflegegeld. WICHTIG: Im ganzen Text steht nix von einer Abhängigkeit vom Eltern-Einkommen. Trini
100.000 im Jahr ist die Grenze, wir haben usn schoni nformiert das haben wir nicht an Einkommen dagmar
Schau mal hier (Seite 27): http://www.bvkm.de/fileadmin/web_data/pdf/Rechtsratgeber/18_werden_mit_Behinderung.pdf LG Inge