Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Was nützt ein Schwerbehindertenausweis ausser Steuerliche Vorteile?

Was nützt ein Schwerbehindertenausweis ausser Steuerliche Vorteile?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo!! Sorry, die Überschrift hört sich, glaub ich, blöd an. Aber es geht um folgendes: Bei meinem Sohn wurde letztes Jahr eine Psychomotorische Retardierung und eine Sprachentwicklungsverzögerung festgestellt. Zu dem wurde mir Nahe gelegt für meinen Sohn eine I-Hilfe zu beantragen. Weil im Hilfeplan für die Integrationhilfe das Wort "Behinderung" erstmals auftauchte, war ich sehr geschockt. Als dann kurze Zeit später eine Sehminderung festgestellt wurde habe ich auf Anraten verschiedener Leute einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Nun haben wir nach einem halben Jahr diesen Ausweis bekommen, mit 60GdB und die NUR auf Grund der Sehminderung! Ich bin ehrlich und hatte eigentlich darauf gehofft, mit Bus und Bahn frei fahren zu können (Fahrten ins SPZ werden von der KK nicht übernommen). Aber wir bekommen kein B im Ausweis, wir haben nur ein H bekommen. Was für ein Nutzen hat jetzt noch dieser Ausweis? Müßen wir den eigentlich immer mit uns führen? LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo das B steht ja für Begleitung und das H für Hilflos ... in wieweit ist dein Sohn den *behindert* außer der Sehminderung ? Findet er sich im Alltag alleine zu Recht, kann er Gefahren einschätzen, findet er sich im Straßenverkehr alleine zu Recht etc ... ? Meine Tochter hat 70 % und G, H , B im Ausweis ... das H und das B auf Grund dessen das sie durch die fehlende Sprache und der geistigen retadierung beeinträchtig ist und auch keine Gefahren etc einschätzen kann , deswegen haben wir das B bekommen .... Ich würde Widerspruch einlegen und schauen ob sich noch was tut in der Richtung, vielleicht noch mit einem Schrieb vom Arzt etc ... Der Ausweis hat sonst noch den Vorteil für ermäßigten Eintritt oder gar freien Eintritt in Schwimmbäder etc .... und beim Autokauf, Auto anmelden aufs Kind ( keine Steuern da durch ) ... versuche doch mal bei der GEZ dein Glück bei einer Sehminderung entfällt der Beitrag, allerdings müßte dann noch diese R oder was das ist mit auf dem Ausweis drauf sein, glaub ich, bin mir da aber nicht so sicher . Schau mal hier ob dir das bissel weiterhilft http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html#BJNR004310981BJNE001107308 und nein , mitführen mußt den nicht die ganze Zeit, aber ich habe den immer einstecken, man weiß ja nie was man spontan machen will ;-) Gruß Barbara


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo ! Ich habe auch ein Schwerbehindertausweis,bei mir ist seit letzten Jahr von G durchgestrichen steht X drauf und ich habe jetzt ohne B drauf. Ich bin Schwerhörig,also Hörbehinderung habe ich. Jetzt habe ich auf mein Ausweis Hilflos & Blind,die beiden stehen offen. Für mich ist das jetzt alles für mein Haushalt in mein Zimmer z.b. TV,Computer u.s.w. erst mal für mich kostenlos.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo - ihr habt das H im Ausweis? Dann meldet euer Auto auf den Sohn um, dann ist es KFZ-Steuer-frei! Grüße Anne mit Leonie (100%, G und H)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich hatte ganz vergessen, dazu zu schreiben, wie alt mein Sohn ist. Also, er ist 4 Jahre alt. Den Ausweis hat er, wenn ich den Brief richtig verstanden habe, durch seine Sehminderung. Wir haben Kennzeichen G und H, wobei Kennzeichen G ist aber mit einem Kreuz versehen ist und denke, dass es dann nicht gilt. Zu dem gilt er wegen des I-Platzes im KiGa, als geistig und sprachlich Behindert durch die Entwicklungsverzögerungen (Stand Ende letztes Jahr ca. 1,5-2 Jahre, nächste Testung kommt bald wieder) Ich hatte gestern noch auf dem Versorgungsamt angerufen und die Dame am Telefon meinte, der Gesetzgeber sehe vor, dass Kinder in dem Alter ja trotzdem eine Begleitperson haben. Wenn er jetzt 10 Jahre wäre, wäre es was anderes. Aber ich je mehr ich drüber nach denke, frage ich mich immer mehr warum es dann kein B gibt. Gerade weil ja immer ne Begleitperson dabei ist. Zu dem ist es ja so, dass er noch nicht mal sagen könnte, wer er ist und wo er wohnt. Er nennt nicht seinen Namen, wir wissen nicht ob er es nicht kann oder nicht will (Sein Namen hat er bis jetzt 1x genannt). Die Gefahreneinschätzung ist auch so ne Sache. Ich denke es kommt noch, aber im moment würde ich jetzt sagen er kann es nicht. Er braucht erhöhte Aufsicht, egal ob es im Strassenverkehr ist oder auf dem Spielplatz. Ein Auto haben wir nicht, den Vorteil kann ich leider nicht nutzen. Wenn ich Widerspruch einlege, wie mach ich das am besten? Ansprechen worum es geht, also dass ich gerne das Merkzeichen B haben möchte? Es ist noch alles Neuland für mich.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, meine Tochter bekam den Ausweis da war sie 3 J und von Anfang an stand das B mit drinne .... am besten fragst du deinen Arzt wie man es geschickt formulieren könnte , schon alleine wegen der Gefahreneinschätzung und das er sonst sich ja auch nicht so richtig verständlich machen kann . Ich selber hab mit Widerspruch keine Erfahrung gemacht, deswegen würde ich als allererstes mit meinem Arzt darüber sprechen, ggf mit dem SPZ wenn du dort in Behandlung bist . Wünsche euch alles Gute und berichte mal wie es ausgeht .... Gruß Barbara


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ist der nächste Termin im September. Ich ruf aber nacher mal beim KiA an und wenn der keine Ahnung haben sollte, ruf ich im SPZ an (sind nur leider immer kurz gebunden)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bekommt ihr nicht außer der Reihe mal einen Termin zum Gespräch ? Wo kommt ihr her ? Drück dir die Daumen das die im SPZ doch mal etwas länger Zeit haben für euch .... Gruß Barbara


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

SPZ ist bei uns leider nicht um die Ecke. Ist über 70 km entfernt. Ich hab jetzt aber angerufen und die Dame hat, glaub ich gemeint, dass ich sie vera.... will. Sie hat gesagt, ich soll sofort Widerspruch einlegen. Mit der Begründung, dass mein Sohn auf Grund seiner "Behinderung" also die psychomotorische Retadierung und seiner Sehminderung eine Begleitperson benötigt und nicht auf Grund seines Alters und das es noch ne Weile gehen wird. Sie meinte nur, wenn es so wäre, dürften behinderte Säuglinge keinen Ausweis bekommen. Ich versuch jetzt was zusammen zu basteln, damit es heute noch in die Post geht. Auch wenn sie es erst morgen bearbeiten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

dann drücke ich dir feste die Daumen das dein Widerspruch erfolg hat und laß dich nicht entmutigen, leider müssen wir immer erst kämpfen bevor wir zu unserem Recht kommen . Also alles Gute und berichte wie es ausgeht Gruß Barbara


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, leider!! Ich werde mich melden. Aber die Sozialarbeiterin meinte, dass es dann klappen müßte. Ansonsten soll ich mich noch mal melden. Ich danke dir für deine Hilfe und werde mich melden, wenn es was neues gibt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wundert mich, dass du das B nicht bekommen hast (vor allem mit der Begründung!) Mein Sohn ist jetzt 1 Jahr und hat den Schwerbehindertenausweis (100 % ) mit 8 Monaten rückwirkend bis zur Geburt bekommen und bei ihm steht das B drin, obwohl er ja noch ein Säugling ist bzw. war. Drücke die Daumen, dass der Widerspruch durchgeht! Gruß, Katja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, unser Sohn führt den Ausweis mit 100 % ,AG,B,H und RF. Er ist nun 6 Jahre und schwerstmehrfachbehindert.Sitzt im Rolli welchen er aber nicht alein fahren kann(also fahren schon aber nicht immer gezielt) Wobei das RF ziemlich schwachsinnig ist ,da Kinder eh keine Rundfunkgebühren bezahlen und du dementsprechend natürlich auch keine Befreiung beantragen kannst.Klar kannst du das Auto auf dein Kind anmelden ABER nochmal zur Verdeutlichung,du darfst das Auto dann nur fahren im Auftrage deines Sohnes(zur Apo,etc)oder wenn dein Kind mit dabei ist. Du darfst dann nicht mehr damit z.Bsp.zur Arbeit fahren oder so! Versuchen solltest du das mit dem Einspruch auf jeden Fall,allerdings ist es ja wirklich so das KIds mit 4 Jahren auch noch nicht allein unterwegs sind! LG Anna


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, hier nochmal der direkte Link zu den NEUEN Richtlinien (seit 1.1.2009): http://www.bmas.de/coremedia/generator/30626/property=pdf/versorgungsmedizinische__grundsaetzen.pdf (steht auch in dem oben geposteten VdK - Artikel) Ich denke, ihr habt die größten CHancen, wenn ihr im Widerspruch nicht nur auf das B abzielt, sondern auch auf einen höheren GdB. Ansonsten beziehe dich auf die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Wir haben übrigens auch GdB 100 aG H B RF, Kind (bald 6 Jahre alt) sitzt im Rolli, kann ihn (noch) nicht selbständig fahren, hat Epilepsie (seit 3 Jahren anfallsfrei), zentrale Sehbehinderung (ist schon wesentlich besser geworden, entsprach aber nie den Anforderungen von "schwer", obwohl er sich nicht über das Sehen orientieren konnte!) und seit neuestem (o.k. auch schon 3 Jahre ist aber m.E. noch nicht mit erfaßt) eine schwere Nahrungsmittelallergie ;-(. Unser Auto ist auf das Kind zugelassen (erst seit 1 Jahr), fahren aber mit dem Auto auch nur wegen oder mit ihm ;-(, obwohl es das einzige Auto im Haushalt ist. Liebe Grüße Anja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die Begründung, dass ein gesunde gleichaltriges Kind auch Begleiung braucht, ist nicht zulässig. Die Merkzeichen müssen allein aufgrund der Diagnosen, unabhängig vom Alter vergeben werden. Wir haben 100% und H, B und aG ab Geburt.