BB0208
Verhinderungspflege ist nur bei Kindern MIT Pflegestufe möglich, richtig??
Jaaa, warum? Wir haben PS 1 und nutzen VHP auch regelmäßig... VG
Ich biete es als Privatperson für Kinder an, in unserem Haus oder bei ihnen zu Hause - nun kam eine Anfrage, bei dem Kind ist die Pflegestufe "noch nicht durch".
so weit ich weiß darf erst nach 6 monaten Pflegestufe die verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
mit den 6. Mon. ist wohl nicht mehr so...sagte mir die Lebenshilfe...allerdings stellen sich die Kassen wohl noch an..
Hallo, darf ich mal Fragen wie die Einkünfte aus der Tätigkeit als Ersatzpflegekraft versteuert werden? Ist das dann ein Minijob? Wird das einfach bei der Steuererklärung mit angegeben? Hab auch eine Tochter mit Pflegestufe und würd gern Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Bin aber unsicher, wie das dann mit der Versteuerung richtig ist, ob man ggf bei der Minijobzentrale anmelden muss.
Nein, man muß es nicht versteuern. Ich bescheinige den Eltern nach dem Termin die Stundenzahl mit Datum und STundenlohn, dieses formlose Schreiben reichen die Eltern bei der Kasse ein und bekommen das Geld.
Huhu es reicht eine normale Rechnung der Pflegeperson, ob die Steuer abführt oder nicht mir ist ganz egal. 2015 soll sich einiges ändern, ggf gibts da auch welche mit Stufe 0 ? Was nicht durch Private geht in fast allen Bundesländern ist die SGB Leistung ( 100 oder 200.-) was mich sehr ärgert. Meine Dame nun bekommt nur Ehrenamtlerentschädigung, leider muss sie aughören bei der Diakonie. Der Pflegdienst hat einen Stundensatz von 25.- und pflegt ja nichtmal dabei dagmar
Hi Dagmar,
die Caritas hier im Ort nimmt sogar 30 Euro pro Stunde und berechnet An-und Abfahrt! (da bin ich günstiger )
Das Budget ist ja eh schon so gering, wer soll sich das leisten können ? ich habe auch jemanden privat der mit 12,50.- gut leben kann als Verhinderungspflege nur die 200.- Leistung darf halt nur ein Träger bringen Was die arme Angestellte der Caritas von den 30.- wohl abbekommt ? dagmar