Mitglied inaktiv
Hallo, Ihr kennt Euch da sicher besser aus. Im Sept. hatte ich für meine Tochter Verhinderungspflege. 4.-30.9. 5 Std. a. 11,- Insgesamt 1430,- Euro. Jetzt habe ich das bei der Krankenkasse (DKV) eingereicht. Mir wurden davon nur 395,36 Euro erstattet, mit der Begründung: Bei einer Stundenweise Verhinderungspfege bei unter 8 Std. proTag sowie weniger als 28 Tagen ist von einer nicht erwersmäßigen Tätigkeit auszugehen und daher nur ein Ersatzpflegegeld zu zahlen. Das Pflegegeld bleibt unberührt. Meine Frage ist das o.K. ist nicht Ersatzpfege das selbe wie Verhinderungspflege? Ich habe keine Lust wieder unsere Rechte einzuklagen. Liebe Grüße Moni
Hallo, erstmal eine Frage: gesetzlich oder privat versichert? Meine Kinder und ich sind gesetzlich versichert und ich habe keine Probleme für meine Tochter (Pflegestufe III) stundenweise Verhinderungs-/Ersatzpflege erstattet zu bekommen. Näheres kann ich nicht sagen, da ich das ohne Probleme bekommen habe. Gruß Antonie
Hallo, natürlich Privat, deshalb die Probleme. Es hat sich geklärt, weil ich dieses Jahr nur 28 Tage Verhinderungspfl. angegeben hatte, ging die Sachbearteiterin davon aus das es eine nicht erwerbsmäßige Pflegerin war. Im letzten Jahr hatte ich Verhinderung über 31 Tage Stundenweise da ging sie davon aus das es erwerbsmäßig ist. Jetzt ist sie bereit den Differenzbetrag zu zahlen, wenn wir eine ordentliche Rechnung vorlegen. Ich hatte nur einen ausgefüllten Quittungsbeleg vorgelegt. Meiner Meinung nach Schickane, aber wenns hilft schreiben wir halt auch noch ne Rechnung. Sophie hat jetzt ab 1.11. Pflegestufe II, davor I Liebe Grüße und schöne Weihnachten Moni
Debeka gewährt verhinderungspflege NICHT stundenweise und muss dies leider auchn icht nur am Stück wenn wir zb ohne ELlert in Urlaub fahren würden.... Da biste noch gut dabei ! dagmar
bin in der altenpflege tätig und weiß aus unseren dienstbesprechungen, dass es günstiger ist verhinderungspflege nicht für einen festen zeitraum sondern stundenweise über das ganze jahr zu beantragen...ich hoffe es hilft dir etwas weiter
Hallo ohmami das Problem der privaten Kassen ist, dass sie nur das zahlen was im Vertrag steht, wir waren damals beim Anwalt wegen der stundenweise... und wir haben kein Recht diese Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen. Es gibt bei den gesetzlichen Kassen Rahmenvereinbarungen, die privaten haben die nicht mit unterzeichnet. Das dürfte oben ggf auch ein Fall für den Rechtsanwalt sein ausser sie will die Differenz privat zahlen. Mnache Sachen zahlen private einfach nicht siehe die Rehasachen wie wir nun mit dem Autositz dagmar
Wie ist das eigentlich mit der Beihilfe?? Eure Kinder sind doch nur zu einem Bruchteil in der PKV, oder? Und die Beihlife zahlt doch das, was auch die Gesetzlichen zahlen. Trini PS: Einen Kollegen von mir hat übrigens bei der Verbeamtung keine PKV aufgenommen, wegen seines behinderten Kindes. Und - er kommt jetzt sogar billiger, obwohl der den VOLLEN Beitrag in der Gestezlichen zahlen muß, weil DA ja Frau und Kinder beitragsfrei sind.
bei Pflegesachen hängt sich die Beihilfe an die Entscheidung der PKV bei der KV entscheidet sie eigenständig! Netterweise drehen sie es fast immer so, dass es zu unseren Ungunsten ist dagmar