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Recht mit ins Kh zu gehen?

Recht mit ins Kh zu gehen?

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Hallo Ihr Lieben, wie lange hat man als Mutter ein Recht mit ins KH zu gehen? Justin ist jetzt 7 und er muss demnächst rein, und ich habe nach sehr schlechten Erfahrungen mir geschworen nie wieder ein Kind von mir alleine ins Kh zu geben. Was ist wenn die mir sagen ich darf nicht mit rein? Die Kostenfrage ist schon geklärt da ich eine Versicherung abgeschlossen habe die die gesamten Kosten die für mich anfallen übernehmen. By und Danke Janine www.viermalj.de


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Also bei uns im KH ist es bis 6 in Ausnahmefällen auch länger. Kosten entstehen keine zumindest keine die man selber tragen muss, für die Mütter gibt es allerdings keine Verpflegung. Wo geht ihr eigentlich hin?


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wir gehen nach Bautzen da muss es einen super Gastroentologen (wird das so geschrieben?) geben und denn kennt mein Kiarzt persönlich und wird ihm die Sache mit Justin erklären. By Janine


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da kann ich nichts sagen, ich kenne weder ihn noch die Klinik ist es ein allg. G oder einer für Kinder?


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das ist einer speziell für Kinder.


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da bin ich mal gespannt, wann ist der Termin?


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den Termin erfahr ich erst am Montag. Ich werde gleich mal unter dem Posting gucken und es mir ausdrucken falls die sich dann quer stellen sollten. By Janine


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Also ich weiss,dass die Mutter oder Vater generell ein Recht haben, mit in die Klinik zu gehen. Bei uns ist es sogar bis 12 möglich und der Elternteil wird auch voll verpflegt. Es gibt jetzt Verträge mit allen Krankenkassen, dass die Kosten übernommen werden müssen. Bitte mal bei Prof. Dr. Wirth schauen, da stand grad so ein BEricht drin. LG Jana


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>Es gibt jetzt Verträge mit allen >Krankenkassen, dass die Kosten >übernommen werden müssen das gilt für alle KH und Bundesländer?


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Unter "begleitperson", beitrag vom 19.02. lg


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Das hier http://www.rund-ums-baby.de/kinderklinik/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=8274&forum=120 wenn nciht kannst du mal den Text kopieren?


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ja das hab ich auch nur gefunden, aber das gilt ja nur bis zum 6.Lebensjahr. Was anderes hat die Suchmaschine nicht angezeigt By Janine


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und sogar damit ist es recht schwierig. Vor allem wenn es um Krankengeldzahlung geht für die Zeit des unbezahlten Urlaubs. Es gibt nämlich nichts, weil das KH dafür i.d.R. keine Bescheinigungen ausfüllt nur für stillende Mütter, Eltern krebskranker Kinder oder schwerstkranken Kinder. Wir haben nichts bekommen.


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Ja das meine ich. Aber mit dem bis 6. LJ zweifle ich an. Weil wir im KH Leute gesehen haben, da waren die Kinder bedeutend älter. Ich würd die Kasse anrufen und nachfragen. Ich bin mir sicher, bei 7 Jahren wird das auch noch gemacht. Bei uns hier war eine Frau mit ihrer 14jährigen Tochter im Mc Donalds Haus untergebracht (d.h. die Tochter war stationär) und im Gästebuch stand sogar von einer Familie, die im Haus wohnten und bei ihrem Sohn von 17!!!! Jahren waren. Ich glaube, ein Anruf bei der KK lohnt in jedem Fall. Liebe Grüße und viel Glück Jana


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vielen Dank ich versuch mein glück, zur Not hab ich ja noch die Versicherung die alles zahlt wenn sich die KK querstellt. By und LG janine www.viermalj.de


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Das wird schon, problematisch ist es erst wenn du erufstätig bist


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Da möchte ich euch noch von uns was berichten. Unser Sohn musste im Mai 05 zur Mandel-OP. Unser kleinster Sohn war da 4 Monate alt und ich habe noch voll gestillt. Da ich nicht wusste, ob er mit ins KH kann, habe ich meinen Mann im KH unter Begleitperson mit angemeldet. Wir haben alle mit Baby im Mc Donald-Haus gewohnt und haben uns dann bei der Betreuung vom Großen abgewechselt. Mein Mann hat sich auf den Großen krankschreiben lassen, bekam eine Bescheinigung vom KH, dass eine Mitaufnahme eines Elternteils notwendig ist psycholog. u.s.w. zur besseren Genesung (da haben die direkt Vordrucke für). also bekam mein Mann in der Zeit sogar Krankengeld auf Kind krank. Und wurde vom KH mit aufgenommen. Das KG wurde von der KK meines Sohnes gezahlt (der ist über mich versichert) und nicht über seine, von wo er sonst Geld bekommen würde, wenn unser Sohn so die 10 Tage krank wäre. Ziemlich verwirrend oder? Aber das hat damals super geklappt. Bei Fragen bitte nochmal melden:-)) Liebe Grüße Jana


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ich weiß schon was du meinst. Ich habe nur nichts bekommen die Erklärung würde hier den Rahmen springen


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Nach der neuen Regelung auf jeden Fall, einzigen 2 Bedingungen sind die bescheinigte medizinische Notwendigkeit der Begleitung (!!!!) und gesetzliche KK. Damit ist auch das Alter egal. Finanzierung ist unterschiedlich, entweder das Kh rechnet direkt mit der Kasse ab (machen auch McDonaldHüser bei "Langzeitpatienten") oder ihr zahlt die Rechnung und stellt danach Antrag auf Erstattung bei der KK. Bei uns ging es immer ohne Probleme, fallen aber auch unter die "schwerkranke" Klientel. LG Kathrin