Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Post vomVersorgungsamt...Hilfe brauch

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Servus, haben ja für den Zwerg mit Klumpfuß den Feststellung GdB beantragt. Antwort war, dass er 20 % (!!!) bekommt. Will Widerspruch einlegen! Wie mache ich das? Worauf muss ich mich evtl. einstellen? T I P P S?


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Will dich nicht lustig machen? Aber was mich interessirt wiso man wegen Klumpfuß eine höhere Behinderungsgrad braucht? Kann sowas nicht opperabel behoben werden? Aber ich drücke euch die Daumen das euch geholfen werden kann


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Ja, Klumpfüße können recht gut therapiert werden, dennoch handelt es sich um eine Fehlbildung, trotz guter Behandlung können Probleme zurückbleiben, Einschränkungen beim Sport, bei der Berufswahl, Spätfolgen, die man anfangs noch gar nicht absehen kann. Da man z.T. viel Aufwand hat mit Fahrten zum Spezialisten, zur Krankengymnastik, hilft einem ein für Klumpfüße typischer GdB von üblicherweise 30 oder 40 Prozent, um bei der Steuer ein bißchen Geld wieder reinzubekommen, während 20 Prozent GdB meines Wissens nur auf dem Papier stehen. Von daher kann ich die Anfrage gut verstehen und es ist sicher kein Witz, bei KF einen höheren GdB als 20 Prozent beantragen zu wollen. Allerdings entscheiden die Versorgungsämter offenbar sehr unterschiedlich. LG von Silke und Julian (fast 8 Jahre, schwere Klumpfüße beidseits, Gdb 40 Prozent befristet auf 12 Jahre)


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In diese Begutachtung fließen m.E. sehr stark die Prognosen der Ärzte ein, da es ja darum geht, die Einschränkung der Selbständigkeit des Kindes in der Zukunft (länger als 6 Monate) zu ermitteln. Wenn also dein Arzt (Orthopäde, SPZ?) deinem Zwerg super Prognosen eingeräumt hat und sagt in 6 Monaten ist das ganze zum großen Teil durchgestanden, dann hast du schlechte Karten. Wenn möglich, besorg dir den Bericht des Arztes (oder sprich mit ihm darüber) und google mal die Richtlinien für den SBA. Dann kannst du gezielt auf Unstimmigkeiten hinweisen. Liebe Grüße Anja


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Vielleicht stellst Du Deine Frage nochmal unter www.klumpfusskinder.de im Elternforum, da sind viele Eltern, die für Ihre Kinder wegen Klumpfüßen GdB beantragt und bekommen haben - vielleicht auch welche, die Widerspruch eingelegt haben. Mein Sohn, der bald 8 wird, kam mit beidseits schweren KF auf die Welt und wurde im Babyalter an jedem Fuß unfassend operiert. Er hat 40 Prozent befristet auf 12 Jahre bekommen. Wenn sich die Füße weiter so gut entwickeln, gehe ich davon aus, daß er keine Verlängerung bekommen wird, aber man steckt in der Entwicklung nun mal nicht drin. Üblich sind wohl 30 bis 40 Prozent GdB je nach Schweregrad und einseitigem oder beidseitigem Befund. 20 Prozent erscheint mir sehr wenig, aber wie gesagt, frag doch nochmal im Klumpfußforum s.o. nach. LG von Silke und Julian