Tristania1704
Hatte ja Pflegestufe beantragt für meinen Sohn. Wir haben die Null bekommen. Habe dann Widerspruch eingelegt da unsere betreuende Klinik meinte das sei zu wenig und mir dafür auch eine Empfehlung ausgestellt hat. Dienstag kommt nun die erneute Prüfung. Jetzt hab ich mal eine saudoofe Frage (ging mir heute mal so durch den Kopf): Im März hatten wir Pflegestufe beantragt, im Mai die 0 bekommen. Wenn wir jetzt im Juli durch Wiederspruch höher gestuft werden - bekommen wir dann ab August den höheren Betrag oder rückwirkend auf März? Hab heute flüchtig mit einer Bekannten über das Thema gesprochen und sie meinte sie hätte rückwirkend die höhere Stufe ausgezahlt bekommen aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen.
Doch ihr bekommt es dann rückwirkend, denn dann wäre ja die erste Entscheidung falsch gewesen, wenn dann der Widerspruch was anderes ergibt. Es gilt immer die Zeit der Antragstellung. LG und viel Glück Jo
da es der widerspruch ist wird es rückwirkend bezahlt.
das geld bekommst du ab tag der antragstellung...war hier auch so...lg