jannas
Hallo,ich Tochter mit Pflegegrad 4 wird seit Jahren regelmäßig von einer Freundin betreut. Dafür zahlen wir ihr einen etwas flexiblen Betrag. Wir haben nie so genau nach Stunden abgerechnet. Bisher habe ich die Aufstellungen mit Unterschrift der Freundin dann bei der Krankenkasse eingereicht und bekam das Geld erstattet. Nun bin ich verunsichert. Hat sich dabei durch Corona etwas verändert? Ich habe das ganze Jahr noch nichts eingereicht, kam irgendwie drüber hin. Nun mache ich mir Gedanken. Können wir Probleme bekommen, wenn auch während des lock down diese Kontakte waren? Oder interessiert das die Kasse gar nicht? Wir halten uns grundsätzlich natürlich an die Corona Regeln. Allerdings hatte ich die Unterstützung mit der Betreuung trotzdem angenommen. Außerdem hatte ich gehört, wegen Corona hätte sich etwas grundsätzliches an den Möglichkeiten mit Unterstützung geändert? Im Netz steht so viel und doch irgendwie nichts. Anrufen bei der Kasse wollte ich nicht so gerne.... keine schlafenden Hunde wecken, wenn ich dann die Abrechnungen doch endlich einreiche.... Viele Grüße von Jannas
Ich sehe da ehrlich gesagt kein Problem. Man durfte sich doch bisher treffen, halt max 2 Haushalte bzw zwei Personen aus 2 Haushalten am Anfang. Das passt doch dann. Du warst "einkaufen", beim Arzt, spazieren, hast Deine Freundin getroffen... Andersrum genauso, die waren dann ja auch nur zu 2. Meine Tochter hat PG 3 und wir haben eingereicht, keine Probleme gehabt. Vor allem war ich zwischendurch auch mal krank, da musste sich jemand ums Kind kümmern... Mach Dir keinen Kopf. Und wo Du wann warst, fragt doch keiner ;-) VG ohno
Danke für deine Antwort. Wer übernimmt bei euch die Betreuung? Auch eine private Person? Bisher haben wir immer relativ pauschal ihr einen Betrag gegeben. Wie bezahlt ihr? Fester Stundenlohn? Und bis zu welcher Höhe insgesamt pro Jahr kann man einreichen? Ich bin echt irgendwie schlecht informiert.....
Ich habe einen festen Stundenlohn vereinbart. Je geringer der ist, um so mehr Stunden kannst Du "rausholen". Du darfst nur nicht 8 h/Tag oder mehr angeben, da dann das Pflegegeld gekürzt wird. Ich gebe max 7,5 h/Tag an, auch wenn ich länger weg bin. Zahle den Rest dann so. Nimmst Du Kurzzeitpflege in Anspruch? Wenn nicht, kannst Du diesen Betrag zu 50?% auf die Verhinderungspflege umrechnen. Dazu muss man einen Antrag der KK ausfüllen. Google Dich mal hier durch, da gab es schonmal Threads, vllt kannst Du Dir da noch für Dich interessantes rausfiltern. VG ohno
Es hat sich nichts daran geändert.
es soll sich ändern ab nächstes Jahr Aber von der Abrechnung her sieht das jede Kasse anders wir zahlen 20.- Stundenlohn privat, die Pflegedienste würden das Doppelte verlangen ich benötige richtige Stundenabrechnungen mit Unterschrift etc und sicher wird das nicht in Sachen Corona geprüft ob da mehr Kontakte waren oder nicht, wie denn auch ? Was ausgesetzt war istd iese Pflegepflichtbesuche, die sind seit September wieder vorgeschrieben, bei uns alle 3 Monate dagmar
Also unser Sohn hat Pflegegrad 3 und es hat sich mit der Betreuung nichts geändert.