Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage. Mein Sohn ist ein ehemaliges Frühchen mit starker Entwicklungsverzögerung. (er ist jetzt 21 Mo., entwickelt wie ca. 11 Mo., kann noch nicht sitzen usw.) Außerdem hat er eine ausgeprägte Eßstörung. Lohnt es sich, Pflegegeld zu beantragen? Wenn ja, wie stelle ich das am Besten an, dass man auch Erfolg hat? Über gute Ratschläge freue ich mich, lG, Tini
Hallo Tini, auf jeden Fall solltest du Pflegegeld beantragen. Pflege bedeutet nämlich die Versorgung im täglichen Leben, waschen, baden und vor allem Füttern!!!! Wenn du näheres wissen möchtest kannst du mich privat anmailen. Addy ist hinterlegt. LG Conni
Hallo, mein Sohn ist 2,5 Jahre alt und von der Entwicklung auf dem Stand eines 14monatigen. Ich habe Pflegegeld beantragt und bekommt die Pflegestufe 1. Wenn du Fragen hast kannst du mir gerne mailen, email steht oben. Grüße Steffi
Hallo Ihr Ellert bekam auch ab dem ersten Geburtstag Stufe eins vertsuchen lohnt auf alle Fälle gerade wenn er viel bricht oder sondiert wird und lange Wege mit vielen Therapien anfallen dagmar
Hallo Tini, ganz viele Infos zum Thema Pflegegeld (unter anderem die Vergleichszeiten gesunder Kinder) findest du unter http://www. behinderte-kinder.de. Mir hat das damals bei der Beantragung sehr geholfen! Schau auch mal ins dortige Forum rein ("Pflegeversicherung und Sozialrecht). Gerade mit einer ausgeprägten Eßstörung sollte die Genehmigung von Pflegestufe 1 kein Problem sein. Liebe Grüße und viel Erfolg! Heike